Junge Union Bayern fordert Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung

Auf dem kommenden CSU-Parteitag will sie beantragen, kein neues Gesetzgebungsverfahren weiterzuverfolgen. Stattdessen soll die Bundesregierung eine Korrektur der zugrunde liegenden EU-Richtlinie einfordern.

Die Junge Union Bayern will auf dem CSU-Parteitag am 19. und 20. Oktober in München beantragen, kein neues Gesetzgebungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung weiterzuverfolgen. Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten sei ein zu schwerwiegender Eingriff in die persönlichen Rechte. Stattdessen solle die Bundesregierung eine Korrektur der zugrunde liegenden EU-Richtlinie einfordern.

Michael Beer, netzpolitischer Sprecher der Jungen Union Bayern (Bild: JU Bayern).Michael Beer, netzpolitischer Sprecher der Jungen Union Bayern (Bild: JU Bayern).

„Eine flächendeckende und anlasslose Speicherung der persönlichen Daten ist ein erheblicher Eingriff in die Rechte und Freiheiten jeden Bürgers. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht das ursprüngliche Gesetz 2010 für nichtig erklärt“, sagt Michael Beer, netzpolitischer Sprecher der Jungen Union. Neben dem Mangel an Verhältnismäßigkeit kritisiert er auch mangelnde Datensicherheit und Transparenz.

Die jungen Mitglieder der CSU befürchten zudem eine Aufweichung der Berufsgeheimnisse von Ärzten, Anwälten, Journalisten und Seelsorgern. Den Nachteilen der Vorratsdatenspeicherung steht ihrer Ansicht nach kein ausreichend wirksamer Nutzen in der Anwendung gegenüber.

Ende Mai hatte die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland erhoben und eine Geldstrafe gefordert, weil es die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von 2006 nicht fristgerecht umgesetzt hat. Die EU-Richtlinie schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für Strafverfolgungszwecke zu speichern. Das hierzulande diskutierte Quick-Freeze-Verfahren genügt der EU nicht.

Am 2. März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Zwar legte die Bundesjustizministerin im Juni einen neuen Gesetzentwurf auf Basis des Karlsruher Urteils vor, dieser ging Datenschützern und der Netzgemeinde jedoch zu weit, CDU und CSU aber nicht weit genug. Seither konnten sich die Regierungsparteien nicht einigen.

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