Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat beim Landgericht Berlin Klage gegen Facebook eingereicht. Hintergrund ist das Ende Juli in Deutschland gestartete App-Zentrum, das Anwendungen von Fremdanbietern nach Kategorien sortiert anzeigt. Facebook gebe persönliche Daten der Nutzer ohne deren ausdrückliche Einwilligung an die App-Anbieter weiter, so der Vorwurf des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Damit verstoße es sowohl gegen das Telemediengesetz als auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Ende August hatte das VZBV-Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanziell gefördert wird, Facebook bereits wegen des App-Zentrums abgemahnt. Das Social Network ließ die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung jedoch verstreichen, was nun die Klage nach sich zog.
Mit der Einführung des App-Zentrums im Juli habe Facebook den Datenschutz verschlechtert, statt ihn zu verbessern, so der VZBV. Die Nutzer erhielten vor der Installation einer App weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet würden, noch werde sichergestellt, dass Anwender in die Datenweitergabe und -nutzung einwilligten. Stattdessen werde durch den Klick auf die Schaltflächen „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt.
Lediglich unterhalb der Buttons befinde sich in kleiner hellgrauer Schrift eine Auflistung der Daten, die der App-Anbieter erheben und nutzen will, heißt es in einer Mitteilung des VZBV. Dadurch werde zum einen fälschlicher Weise der Eindruck bei den Nutzern erweckt, dass durch diese Hinweise die Datenverwendung durch Dritte hinreichend legitimiert sei. „Zum anderen erfordert eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte nach deutschem Recht eine bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers“, führen die Verbraucherschützer an.
Vielen Anwendern sei überhaupt nicht bewusst, dass nicht nur Facebook Zugriff auf ihre Daten hat, sondern auch die App-Anbieter. Auf dieser Basis würden umfassende Profile einzelner Nutzer erstellt, um gezielt Werbung zu schalten. Gerade Kinder und Jugendliche würden so in ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit ausgenutzt, worin der VZBV einen klaren Wettbewerbsverstoß sieht. „Facebook-Nutzer sollten sich daher immer die Frage stellen, ob das kostenlose Spielen die umfassende Nutzung ihrer Daten durch Dritte rechtfertigt.“
Um sich vor unerwünschter Datenweitergabe zu schützen, können Facebook-Mitglieder in den Privatsphäre-Optionen die Voreinstellungen ändern oder Anwendungen und Apps deaktivieren. Um den Datenaustausch auf die „öffentlichen Daten“ einzuschränken, muss man unter dem Punkt „Wie Nutzer deine Informationen an Anwendungen weitergeben, die sie nutzen“ alle Häkchen entfernen.
Der VZBV hatte Facebook schon wegen der Funktion Freundefinder verklagt und vom Landgericht Berlin in erster Instanz Recht bekommen. Allerdings hat das Social Network inzwischen Berufung gegen das Urteil vom 6. März 2012 (Az. 16 O 551/10) eingelegt.
Facebooks „App-Zentrum“ bietet kostenlose Anwendungen aus zehn Kategorien (Screenshot: ZDNet.de).Tipp: Wie gut kennen Sie Soziale Netzwerke? Testen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
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