Neues E-Government-Gesetz soll Online-Behördengänge ermöglichen

Ab Mitte 2014 müssen Behörden in Bund, Ländern und Kommunen elektronisch erreichbar sein und Formulare in digitaler Form anbieten. Als technische Identifizierungsverfahren dienen De-Mail oder die eID-Funkion des neuen Personalausweises.

Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP das E-Government-Gesetz verabschiedet. Es soll die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung erleichtern. Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden damit verpflichtet, spätestens ab Mitte 2014 elektronisch erreichbar zu sein und Formulare in digitaler Form anzubieten. Viele Behördengänge lassen sich dann online erledigen.

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Das Gesetz regelt auch die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen, was Aktenarchive in Papierform mittelfristig obsolet machen soll. Zudem vereinfacht es das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren.

Haupthindernis für Online-Anträge bei Behörden ist bis heute die Schriftform. Behördenformulare müssen in aller Regel unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur ist zwar gesetzlich erlaubt, konnte sich aber bei den Verbrauchern bislang nicht durchsetzen. Das E-Government-Gesetz führt zwei weitere technische Verfahren ein, um die Schriftform zu ersetzen. Beim ersten können von Behörden angebotene elektronische Formulare in Verbindung mit der bisher wenig genutzten eID-Funktion des neuen Personalausweises online ausgefüllt und versendet werden. Dasselbe gilt auch für die dazugehörigen Anlagen, die nicht mehr wie bisher gesondert per Post verschickt werden müssen.

Das zweite Verfahren ist die rechtssichere De-Mail mit der Versandoption „Absender bestätigt“. Es setzt eine Anmeldung bei einem der drei zertifizierten Anbieter Deutsche Telekom, United Internet und Mentana Claimsoft voraus, in deren Rahmen der Nutzer eindeutig identifiziert wird. Die Deutsche Post war kürzlich aus dem Projekt ausgestiegen, um sich künftig ausschließlich auf ihr Konkurrenzangebot E-Postbrief zu konzentrieren.

Der Hightech-Verband Bitkom begrüßt das neue E-Government-Gesetz. „Es wird der deutschen Verwaltung einen dringend benötigten bürgerfreundlichen Modernisierungsschub bringen“, kommentierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Laut der EU-Statistikbehörde Eurostat hat sich 2012 jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert und beispielsweise amtliche Formulare heruntergeladen. Heute müssen in Deutschland Formulare aber meistens ausgedruckt, unterschrieben und zurückgeschickt werden. Nur knapp jeder siebte hat 2012 schon elektronisch ausgefüllte Unterlagen wie etwa die Einkommenssteuererklärung zurückgeschickt. Hier hat Deutschland im europäischen Vergleich Nachholbedarf: Im EU-Durchschnitt wird immerhin jeder fünfte Behördengang vollelektronisch abgewickelt, bei den Vorreitern wie Dänemark, Schweden, Frankreich, Estland oder Irland sogar jeder dritte.

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1 Kommentar zu Neues E-Government-Gesetz soll Online-Behördengänge ermöglichen

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  • Am 20. April 2013 um 21:36 von Olli

    Wenn ich aktuell sehe, wie leicht der Identitätsdiebstahl bei Facebook und Co. ist, Diskussionen über die Sicherheit von DE-Mail verfolge und die Unbesonnenheit von Otto-Normalo an öffentlichen Hotspots dazuzähle bin ich mir sehr sicher: Eine Identifizierung findet bei mir auch in Zukunft maximal beim örtlichen Pizzadienst statt und dazu reicht dann auch die Handy-Nummer. Sollte da was schieflaufen, ist der Schaden verkraftbar.

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