EU leitet Kartellverfahren gegen Smartcard-Chip-Hersteller ein

Sie sollen illegale Absprachen getroffen haben, um die Preise künstlich hoch zu halten. Smartcard-Chips kommen etwa in SIM- und Bankkarten, Ausweisdokumenten oder Pay-TV-Karten zum Einsatz. Vergleichsgespräche mit den verdächtigten Anbietern waren zuvor gescheitert.

Die Europäische Kommission verdächtigt eine Reihe von Anbietern von Smartcard-Chips, illegale Preisabsprachen getroffen und somit gegen das EU-Kartellrecht verstoßen zu haben. Sie hat die betroffenen Unternehmen jetzt über die Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt und ein Kartellverfahren eingeleitet.

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Fast jeder verwendet heutzutage Smartcard-Chips. Sie kommen in SIM-Karten, Bankkarten, Pässen, Personalausweisen, Pay-TV-Karten oder diversen anderen Anwendungen zum Einsatz. Welche Smartcard-Chip-Hersteller die EU ins Visier genommen hat, teilte sie nicht mit.

Ursprünglich hatte die Kommission nach eigenen Angaben die Möglichkeit von Vergleichsgesprächen mit den beteiligten Unternehmen ins Auge gefasst. Aufgrund ausbleibender Fortschritte wurden diese jedoch eingestellt. Somit nimmt nun das normale Kartellverfahren seinen Lauf.

„Wenn Vergleichsgespräche scheitern, bedeutet dies nicht automatisch, dass die betreffenden Unternehmen ungeschoren davonkommen. Bei Vergleichsgesprächen geht es hauptsächlich darum, ein schnelleres und effizienteres Verfahren zu erreichen und im Hinblick auf das Vorliegen eines Kartells und dessen Merkmale zu einem gemeinsamen Standpunkt zu gelangen. Falls das nicht möglich ist, zögert die Kommission nicht, zum normalen Verfahren zurückzukehren und der Zuwiderhandlung weiter nachzugehen“, erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.

Die Unternehmen können nun die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, schriftlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen. Sollten die Wettbewerbshüter am Ende dennoch zu dem Schluss kommen, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung gegen das EU-Kartellrecht vorliegen, können sie wettbewerbswidrige Verhaltensweisen in den 27 Mitgliedsstaaten untersagen und eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Unternehmen verhängen.

[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]

Themenseiten: European Commission, Kartell

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