Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom wegen Flatrate-Drosselung ab

Sie sieht darin eine "unangemessene Benachteiligung" der Verbraucher. Die Telekom hat nun bis zum 16. Mai Zeit, die strittige Klausel aus ihren Neuverträgen zu streichen. Sonst wollen die Verbraucherschützer klagen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Telekom wegen der seit 2. Mai gültigen Drosselungsklausel in ihren DSL-Verträgen für Neukunden abgemahnt. Sie fordert den Bonner Konzern auf, den entsprechenden Passus wieder zu streichen. Die Verbraucherschützer sehen in der Beschränkung der Bandbreite bei Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.

Verbraucherzentrale NRW

In den Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Zugänge wird seit Anfang des Monats für Neukunden ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen festgelegt. Ist dieses erreicht, reduziert sich die Übertragungsgeschwindigkeit für den Rest des Monats auf 384 KBit/s.

Das erlaubte Volumen hängt von der maximal erreichbaren Bandbreite des gebuchten Anschlusses ab. In Zukunft könnten auch Bestandskunden von der „Änderung der Leistungsbeschreibung“, wie die Telekom die Einführung der DSL-Drosselung nennt, betroffen sein.

Telekom-Chef René Obermann hatte die Kritik an dem Vorhaben unter anderem damit zurückgewiesen, das der Begriff Netzneutralität in der Debatte dazu missbraucht werde, „einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren“. Obermann zufolge betreffen die meisten Kunden die Änderungen ohnehin nicht.

Die Kritik daran, dass die Telekom den von ihrer IPTV-Plattform „Entertain“ verursachten Datenverkehr nicht auf das in den neuen Tarifen enthaltene Highspeed-Volumen anrechnen will, wies Obermann als falsch zurück: Entertain sei kein „typischer Internetdienst, sondern eine von den deutschen Landesmedienanstalten durchregulierte separate Fernseh- und Medienplattform, für die Kunden ein entsprechendes Zusatzentgelt bezahlen“.

Die Verbraucherzentrale stört sich in ihrer Abmahnung allerdings nicht an der möglichen Verletzung der Netzneutralität, sondern vorrangig daran, dass im Rahmen von mit Flatrates beworbenen Verträgen Begrenzungen eingeführt werden. Die Drosselung bedeute beispielsweise für VDSL-Kunden, denen bis zu 50 MBit/s versprochen werden, eine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent.

Einerseits wirbt die Deutsche Telekom auf Plakaten für "schnelles Internet", andererseits will sie die intensive Nutzung ihres Angebots unterbinden (Bild: ITespresso).Einerseits wirbt die Deutsche Telekom auf Plakaten für „schnelles Internet“, andererseits will sie die intensive Nutzung ihres Angebots unterbinden (Bild: ITespresso).

Die verbleibende Übertragungsrate von 384 KBit/s macht nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich: „Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar. So dürfte ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internetvideos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein. Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf das Internet zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Verbindung an der Drosselung zu ersticken.“

Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Verbraucher führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. „Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen“, so NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller in einer Mitteilung. „Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.“ Eine FAQ-Liste zur Internetdrosselung hat die Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/internet-drosselung zusammengestellt.

Gibt die Telekom bis zum 16. Mai 2013 eine Unterlassungserklärung ab und verzichtet künftig auf die Verwendung der Klausel, ist der Fall erledigt. Das ist aber höchst unwahrscheinlich. Auch eine Online-Petition mit zunächst 150.000 Unterzeichnern konnte den Konzern nicht umstimmen. Lenkt die Telekom nicht ein, wird die Verbraucherzentrale klagen. Dann müssen die Gerichte entscheiden, ob die Klausel zur Drosselung zulässig ist oder nicht.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte im Vorfeld schon signalisiert, dass sie keinen Anlass sieht, gegen die Klausel vorzugehen: Sie empfahl unzufriedenen Verbrauchern „mit den Füßen abzustimmen“.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) dagegen erklärte, es sei sicher nicht verbraucherfreundlich, Flatrates auf diese Weise zu begrenzen. Auch sie stört sich an der Bevorzugung der Telekom-Dienste. Die Bundesnetzagentur hat bereits angekündigt, die neuen Telekom-Tarife dahingehend zu prüfen. Außerdem hat ihr Präsident Jochen Homann von Telekom-Chef René Obermann in einem Schreiben Antworten auf seine Fragen zur Drosselung bis Mitte des Monats erbeten.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Themenseiten: Breitband, Breitband-Drosselung, DSL, Deutsche Telekom, Politik, Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

6 Kommentare zu Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom wegen Flatrate-Drosselung ab

Kommentar hinzufügen
  • Am 11. Mai 2013 um 12:15 von Mike

    Telekom-Dienstwagen aber einer extensiven Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen werden ab einer Fahrleistung von 2.500 km für den Rest des laufenden Monats auf eine max.Geschwindigkeit von 20 km/h „gedrosselt“. Ab Beginn des darauf folgenden Monats steht die Nutzung der Fahrbahnen für max. 2.500 km wieder ungedrosselt zur Verfügung.

    • Am 15. Juni 2013 um 15:25 von Achimgue

      Ich kann mir nicht vorstellen das die Telekom damit durchkommt nur ihre Angebote nicht zu Drosseln.
      Das verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, Microsoft hatte das Thema mit internetexplorer auch wieder Rückgängig machen müssen.
      Das hohe Datenraten mehr Geld kosten, ist ja noch OK. Aber die dann noch zu Drosseln, ist eher schon eine Frechheit.
      Firmen die da an der Telekom hängen, werden gezwungen zu wechseln.
      Alleine in meiner Firma sind das 40 Mobilverträge zu je 50.- € weniger, und die Dsl von 60 PC weniger.
      Ich denke so muss man das angehen.

  • Am 10. Mai 2013 um 13:38 von Gunter Grigo

    75GB/Monat sind nicht genug? Der enorme Anstieg der exsessiven Internetnutzung hat doch zu diesem enormen Anstieg der Investitionskosten geführt. Sollten dann nicht auch diejenigen die Kosten tragen die sie verursacht haben bzw. weiterhin verursachen? Ohne Drosselung bzw. Mehrkosten müssten diese Kosten doch wieder mal auf alle, also auch die „Kleinen“ bzw. die Normalnutzer umgelegt werden. Wäre das dann wohl gerechter?
    Betrachtet man das WWW als Rohstoff, sollte auch damit nicht allzu verschwenderisch umgegangen werden. Man könnte daher sogar fordern, dass Vielverbraucher jenseits der 75GB sogar einen höheren Preis für das MB zahlen müssen, denn sie sind sie Preistreiber (Sollte man für Geländewagen in der Stadt eigentlich auch machen)

    Dass die Telekom eigene Streamingdienste herausnehmen will geht natürlich absolut nicht.

  • Am 7. Mai 2013 um 11:25 von Oliver

    Leider ist nicht nur die Telekom auf die Idee gekommen die Datengeschwindigkeit ab einem bestimmten Volumen (75GB) zu drosseln, sondern die Nutzer der mobilen Datenverbindung über UMTS oder LTE (vodafone, t-online usw.) haben schon immer unter dieser Beschränkung zu leiden. Was in vielen Regionen von der Politik als die „Highspeed-Autobahn“ für nicht ausgebaute Landstriche angepriesen wird (LTE) entpuppt sich mit zunehmender Nutzung als Abzocke durch die großen Mobilfunkunternehmen. Die Kunden sind gezwungen für 15GB Volumen über 30Euro zu zahlen oder weiterhin mit dem alten Modem in der Internetsteinzeit zu surfen. Da in Zukunft die Nutzer von mobilem Internet zunehmen, weil die Kabelnetzte auf dem Land nicht ausgebaut werden, sollte sich der Verbraucherschutz auch um diese Kundschaft kümmern. Bis jetzt stehen die nämlich verlassen von Politik und Medien allein im Regen.

  • Am 7. Mai 2013 um 8:47 von Jörg

    Ich kann die Aufregung sehr gut verstehen. Ich surfe die ganze Zeit mit 384 KBit/s und es ist extrem frustrierend. Diese Geschwindigkeit ist absolut nicht mehr zeitgemäß. Trotzdem sieht die Telekom bei uns auf dem Land keine Notwendigkeit das Netz auszubauen.

  • Am 6. Mai 2013 um 19:56 von Chris

    Endlich ein Schritt in die richtige Richtung… Bleibt zu hoffen, dass die Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer und Stadtstaaten auch nachziehen und Gleiches tun.

    Wie die Verbraucherzentrale schon richtig festgestellt hat… Eine Drosselung der Bandbreiten, macht die Nutzung der modernen Internetdienste absolut unmöglich.

    Der Konzern Telekom stellt sich selbst ein Armutszeugnis aus. Telefonie und Internetdienste stellen nur einen kleinen Teil der Tätigkeiten dieses Unternehmens. Interessierte sollten sich einmal durch die Suchmaschinen forsten bei welchen Dingen die Telekom ihre Finger im Spiel haben.

    Die Telekom ist kein „armer Haufen”. Wer weiß z.B. dass die Telekom einer der drei Anbieter von Astra2Connect ist? Interessierte können es hier ansehen http://www.astra.de/56424/internet-via-satellit

    Oder hier http://www.detemedien.de/ die DeTe-Medien Oder aber hier… Logistik http://www.telekom.com/medien/loesungen-fuer-unternehmen/155726

    Möglicherweise dient die Reduzierung der Bandbreiten aber auch dem Zweck um den Versprechungen des Projekten DeutschlandLAN gerecht zu werden. Wen es interessiert, kann sich hier informieren http://alles-im-blick.telekom-dienste.de/

    Dies alles lässt die Vermutung zu, dass der normale Telefonkunde das Opferlamm werden soll, damit die Telekom gegenüber ihren Geschäftskunden die vertraglichen Leistungen einhalten kann.

    Vermutlich hat der Konzern den Mund zu voll genommen und jetzt sucht man nach Möglichkeiten, den Dingen gerecht zu werden. Mich persönlich sollte es nicht wundern, wenn die Telekom plant, dass Geschäft mit den Privatkunden gänzlich abzustoßen und das die Bandbreitenreduzierung ein raffinierter Schachzug ist und genau dem Zweck dient die Privatkunden durch eigene Kündigung abzustoßen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *