Die von der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der The Archive AG verschickten Abmahnungen nutzen Cyberkriminelle für Phishing-Mails. Das Schreiben entspricht in Form und Inhalt in etwa dem Original. Während dieses jedoch auf dem Postweg den Adressaten erreicht, nutzen die Cyberkriminellen den elektronischen Weg.
Wie im Orginal geht es um die Vervielfältigung eines angeblich urheberrechtlich geschützten Videos beim Streamingdienst Redtube:
- Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Des Weiteren werden die angeblichen Nutzerdaten sowie Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung genannt. Auffällig hierbei ist allerdings, dass die angegebene Uhrzeit nicht dem korrekten Format entspricht. Außerdem weist die angegebene IP-Adresse auf Tokyo als Standort hin. Darüber hinaus ist die Benutzerkennung falsch.
- Datum/Uhrzeit: 05.12.2013 24:26:04
IP-Adresse: 61.115.101.21 (Name des Teilnehmers)
Produktname: Miriams Adventures
Benutzerkennung: 242261827
Anbieter: Redtube
Im Gegensatz zur Abmahnung der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen enthält die offensichtliche Phishing-Mail keine Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, sondern listet nur finanzielle Details zur angeblichen Ermittlung auf:
- Gegenstandswert: 2125,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 359,80 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 24,50 Euro
Schadensersatz: 61,42 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro
Als untrügliches Zeichen für eine Phishing-Mail wird der Adressat dann noch aufgefordert, eine angehängte Datei zu öffnen:
- Die Beweisdaten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.
Darin befinden sich allerdings nicht die versprochenen Daten, sondern eine Malware, die von aktuellen Virenscannern aber erkannt wird.
Inzwischen warnt auch die für die echte Abmahnungen verantwortliche Kanzlei Urmann + Collegen vor den gefälschten Abmahnungen.
Wer eine echte erhalten hat, kann nach Ansicht von Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Betreiber des Blogs Lawblog.de, gelassen bleiben. Die Abmahnung ist nach Ansicht des Rechtsexperten aus formalen Gründen unwirksam, da sie „weitgehender als der Rechtsverstoß [ist], den U+C beanstandet. Das ist juristisch zwar zulässig. Allerdings muss die Unterlassungserklärung den Empfänger dann zwingend aufklären, dass er etwas unterschreibt, was über sein eigentliches Vergehen hinausgeht (§ 97a Abs. 2 S. 1 Ziff. 4 UrhG). Dieser Hinweis scheint in den Abmahnungen zu fehlen.“
„Es spricht einiges dafür, dass man sich keine schlaflosen Nächte machen muss. Selbst bei den echten Abmahnungen von U+C ist schlichtes Ignorieren derzeit eine vertretbare Option“, lautet das Fazit des Juristen.
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9 Kommentare zu Cyberkriminelle nutzen Redtube-Abmahnung für Phishing-Mails
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Was ist nur aus der Menschheit geworden? Fake-Abmahnungen? Meiner Meinung nach vollkommen unnötig. Und jetzt bin ich mir noch nicht einmal wirklich sicher was ich schlimmer finde, die E-mails mit einer Zahlungsaufforderung und einem Virus als Anhang, oder das die Redtube Abmahnwelle rechtswiedrig ist und Thomas Urmann wegen Betrugs verurteil wurde.
Ich habe auch so eine Abmahnung erhalten. Allerdings besaß ich zu angegebenen Zeitpunkt über 14 Tage lang wegen Umzugs gar keinen Telefonanschluss und damit auch keinen Internetzugang. Da kam bei mir gleich der Verdacht betreffend Fälschung auf. Hoffentlich kann man die Verursacher zur Verantwortung ziehen.
Das ist leicht zu verdienendes Geld und es gibt genug Dumme, die dann die Mail auch öffnen. Und dies hat aber auch gar nichts mit den Abmahnanwälten zu tun! Da kommen garantiert keine E-Mails, sondern nur Briefe, so viel Grips kann man doch wohl noch voraussetzen!?
Wenn kriminelle Anwälte die geltenden Gesetze ausnutze, um sich und ihre Klicke zu bereichern, warum sollen die übrigen Kriminellen nicht auf den Zug aufspringen?
Für Opfer der Abmahnanwälte durch Cyberkriminelle, welche Schadprogramme angeklickt haben, sollten die Betroffenen Schadenersatzklagen gegen die Urheber der Abmahnwelle in Erwägung ziehen, da diese Cyberattacken erst durch sie hervorgerufen wurden.
Ich habe heute eine derartige „Abmahnung“ per E-Mail bekommen, allerdings wird der Zeitpunkt meiner angeblichen Rechtswidrigkeit mit dem Datum 11. 12. 2013 angegeben und heute ist Dienstag, der 10. 12. 2013 – also dieser Phishing-Heinis sind auch in sich noch zu dämlich. Trotzdem werde ich den Vorgang an das Landeskriminalamt Bayern schicken und die Verbraucherschutzverbände informieren…
Text in meiner eMail – ist doch schon offensichtlich. IP Adresse war gestern irgendwoch in Frankreich!!!! Viele wissen nicht, daß die IP-Adressen ca. alle 24 Std. von der telekom geändert werden!
Datum/Uhrzeit: 28.12.2013 21:20:55
IP-Adresse: 90.119.11.20
Produktname: Hot Stories
Benutzerkennung: 2573784771
Anbieter: Redtube
Ich habe in einem gleich gelagerten Fall (Trittbrettfahrer) Strafanzeige bei der StA Bonn gestellt, weil ich mich durch solche Schmutzvögel belästigt fühle. Info-Notiz ging an die Regensburger Kanzlei, damit die wissen, was sie mit ihrem dilettantischen Vorgehen so alles in Aufruhr versetzen.
Abzockfirmen die dubiose Geschäftspraktiken betreiben sind mit aller Härte zu bestrafen. Hoffen wir, dass den verantwortlichen Anwälte sehr schnell ihre Anwaltszulassungen entzogen werden um zukünftigen Schaden von den Bürger abzuwehren. Übrigens auch die Kölner Justiz sollte unter die Lupe genommen werden, ob die sogenannten Richter überhaupt geeignet sind dem deutschen Volk zu dienen. In der Privatsphäre zu schnüffeln ist ein ernsthaftes strafrechtliches Delikt das verfolgt werden muss.