Vodafone muss sich vor dem Landgericht Düsseldorf wegen unlauterer beziehungsweise irreführender Werbung für seine Produkte „LTE Zuhause“ und „Sky für unterwegs“ verantworten. Die Verbraucherzentralen Sachsen und Bayern haben gestern Klage gegen den Mobilfunkanbieter eingereicht, nachdem dieser eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung vertreichen ließ.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern ist die Vodafone-Werbung für die Zusatzoption „Sky für unterwegs“ irreführend. Nutzern der „MobileTV App“, die ein Sky-Bundesliga-Paket hinzugebucht haben, verspreche sie, „alle Spiele der Bundesliga live erleben“ zu können. Allerdings stellt Vodafone lediglich ein zusätzliches Datenvolumen von 2 GByte zur Verfügung.
„Nach etwa zwei Spielen bricht nach unserer Information die Verbindung ab. Denn dann ist das zusätzliche Datenvolumen bereits verbraucht“, sagt Katharina Grasl, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Kunden könnten das Bundesliga-Paket folglich im betreffenden Monat nur noch über ein WLAN-Netz nutzen oder müssten zusätzliches Datenvolumen kostenpflichtig hinzubuchen.
„Unserer Ansicht nach vermittelt die Werbung den Eindruck, dass man zum angegebenen Preis alle Spiele der Bundesliga auch unterwegs, das heißt ohne Nutzung eines WLAN-Netzes, verfolgen kann“, führt Grasl aus. „Aus diesem Grund ist dies für uns ein klarer Fall von Irreführung.“
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte Vodafone im Dezember ebenfalls wegen unlauterer Werbung abgemahnt, allerdings ging es dabei um das Internetangebot „LTE Zuhause“. Nachdem der Konzern den Forderungen der Verbraucherschützer nicht nachgekommen ist, klagen diese nun. Die Vodafone-Tarife LTE Zuhause S, M und L versprechen schnelles Internet. Nach Übertragung eines von der jeweiligen Tarifklasse abhängigen Volumens (10, 15 respektive 30 GByte) wird der Anschluss allerdings auf 384 KBit/s gedrosselt. Die Beschränkung lässt sich kostenpflichtig aufheben.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen verschleiert Vodafone in der Präsentation seiner LTE-Zuhause-Tarife diese Drosselung, so dass Verbraucher im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen dürften. Zumindest auf seiner Website erläutert Vodafone (Stand 21. Januar 2014) die Volumenbeschränkung allerdings nach Ansicht der ZDNet-Redaktion ausreichend. Offenbar bezieht sich die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen auf andere Unterlagen beziehungsweise einen früheren Stand der Website. In dem bevorstehenden Gerichtsverfahren wollen die sächsischen Verbraucherschützer auch klären lassen, ob bei der Tarifgestaltung eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf weniger als ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit zulässig ist.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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3 Kommentare zu Verbraucherzentralen verklagen Vodafone wegen irreführender Werbung
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Da würde ich trotzdem befürchten das die Betreiber dem Ganzen einen anderen Namen geben, oder sonst irgendwie das tricksen anfangen. Mit „Flatrates“ kann man eben noch viel Geld verdienen. Nimm mal nur den Durchschnittspreis von 24 Cent für 1MB, rechne das mal auf 1 GB hoch. Da bekommt man schon bei 100 MB die Krise. Wenn man dann noch schaut wie teuer eine Flat 5 GB bei Lidl Mobile ist, 14,99 €, kann man sich nur noch wundern, erst recht wenn man z.B. mit Blau.de vergleicht, da muss man für gleiche GB nochmal 5,- € mehr abdrücken. Ganz zu schweigen von der Preiskalkulation der „Wucherknechte“, wobei der Anbieter mit dem „besten Netz“ bei mir das absolut schlechteste Netz hatte.
Es muss ein richtiges Gesetz geschaffen werden, das verbietet Wörter wie „Flatrate“ zu missbrauchen. Das würde so einige Probleme lösen.
Diese Mini-Datenvolumen sind für Multimedia ein Witz. Ob ein Nutzer 500 MB oder 3 GB bekommt macht keinen wirklichen Unterschied: Für Webseiten zu viel, für Multimedia relativ unbrauchbar.
Der Druck vom Verbraucher wird größer, wenn das Internet wirklich mobil genutzt werden soll. Echte LTE oder UMTS Flatrates gibt es ja wohl nicht.