Blackberry hat einen ranghohen Manager verklagt, der kündigte und umgehend zu Apple wechseln wollte. Ein kanadisches Gericht gab dem Smartphone-Hersteller recht und verfügte, dass die wechselwillige Führungskraft erst nach einer halbjährigen Wartezeit gehen und die von Apple angebotene Position annehmen darf.
Sebastien Marineau-Mes kündigte im Dezember 2013 bei Blackberry, nachdem ihm Apple eine Position als „Vice President of Core OS“ anbot. Das kanadische Unternehmen pochte jedoch auf eine vertragliche geregelte Kündigungsfrist von sechs Monaten und wollte ihn nicht ziehen lassen. Der Manager wiederum argumentierte, der Vertrag sei nie rechtswirksam geworden. Vereinbart wurde die Klausel mit seiner Beförderung zum Executive Vice President (EVP) im Oktober.
Marineau-Mes war mit der Übernahme von QNX Software im Herbst 2010 zu Blackberry gekommen. Dort war im im letzten September als Senior Vice President für Software-Entwicklung und 600 Mitarbeiter verantwortlich. Die Beförderung zum Executive Vice President unterstellte ihm laut Blackberry sogar 3000 Mitarbeiter.
Der verklagte Manager argumentierte vor Gericht, ein Beförderungsstopp während dieser besonders turbulenten Zeit bei Blackberry habe seine Rolle als EVP so eingeschränkt, dass der zugrunde liegende Vertrag mit seiner Kündigungsfrist nicht wirksam und einklagbar wurde. Auch habe die Ankunft des neuen CEO John Chen im November 2013 seinen Aufgabenbereich erheblich verändert.
Das Gericht sah es jedoch anders und entschied, dass der Arbeitsvertrag Marineau-Mes bis zum Juni an Blackberry bindet. Derzeit ist er in unbezahltem Urlaub, obwohl es keine Anzeichen dafür gibt, dass Blackberry seine Dienste noch ernsthaft in Anspruch nehmen will. Der angestrebte Wechsel zu Apple bleibt ihm aber bis zur Jahresmitte verwehrt.
„Wir bedauern, dass wir diesen Schritt unternehmen mussten, aber wir werden alles Notwendige tun, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter sich an die mit uns getroffenen Vereinbarungen halten“, erklärte Blackberry. „Wir sind erfreut, dass das Gericht unsere Position bestätigt und entschieden hat, dass der Arbeitsvertrag und seine Bedingungen gültig sind.“ Eine Stellungnahme Apples blieb bislang aus.
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