Google erhält 12.000 Löschanfragen am ersten Tag

So viele Europäer nutzten am Freitag das neue Online-Formular. Jeder Antrag muss von einem Bild des Personalausweises als Identitätsnachweis begleitet werden. Google ist nur im Fall einer Verletzung der Privatsphäre verpflichtet, Suchergebnisse zu löschen.

Google hat innerhalb von 24 Stunden 12.000 Löschanfragen für personenbezogene Suchergebnisse von Europäern erhalten, die Privatsphäre durch die Google-Suche verletzt sehen. Das sagte ein Sprecher am Samstag der AFP.

Erst am Freitag hatte der Konzern ein Online-Formular für solche Fälle bereitgestellt. Er reagierte damit auf ein vor gut zwei Wochen gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Entscheidung verpflichtet den Internetkonzern, personenbezogene Suchergebnisse auf Antrag zu löschen.

Das Urteil des EuGH macht den Betreiber einer Suchmaschine im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Das heißt, dass eine Person unter bestimmten Voraussetzungen den Betreiber direkt auffordern kann, Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheint. Die fraglichen Einträge müssen die Privatsphäre der Person verletzen.

Google-Suche

„Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen“, schreibt Google auf der Formular-Seite. „Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.“

Wer Inhalte aus Googles Suchresultaten entfernen lassen möchte, muss in das Online-Formular unter anderem Namen, E-Mail-Adresse und die zu entfernenden Links samt einer Begründung für die Löschung eingeben. Außerdem verlangt Google einen Identitätsnachweis in Form einer Kopie eines gültigen Führerscheins oder Personalausweises, die als Bilddatei hochgeladen werden kann.

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Nach Informationen des Handelsblatts will die Bundesregierung eine Schlichtungsstelle einrichten, an die sich Bürger wenden können, die Informationen zur eigenen Person aus Googles Suchergebnissen löschen lassen möchten. Union und SPD führen demnach Gespräche mit dem Internetkonzern. Beide Seiten hätten Interesse an einer solchen Lösung, an der sich auch die Datenschutzbeauftragten der Länder beteiligen sollen.

Denn noch ist offen, wer darüber entscheidet, ob ein Löschantrag zulässig ist oder nicht. Ole Schröder (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte dazu im Handelsblatt „Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen“. Daher seien „ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren und eine Midiationsstelle“ sowie klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer nötig. Auch Google selbst sei „wenig erpicht“ darauf, selbst zu entscheiden, unter welchen Umständen Suchresultate zu löschen sind.

Inzwischen hat Google nach Aussagen eines Firmensprechers einen Beraterausschuss gebildet, der dabei helfen soll, zwischen dem „Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden“ und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit abzuwägen. Ihm gehören Executive Chairman Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven, Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an. Sowohl Schmidt als auch Wales hatten das Urteil des EuGH öffentlich kritisiert.

Das EuGH-Urteil soll die Privatsphäre von Nutzern schützen. Es geht auf die Forderung eines Spaniers zurück, der bei einer Google-Suche nach seinem Namen die Bekanntmachung über eine Zwangsversteigerung seines Hauses fand, die vor Jahren aufgrund unbezahlter Sozialversicherungsbeiträge gerichtlich angeordnet wurde. Die amtliche Bekanntmachung aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Spanien ist noch immer auf der Website einer Tageszeitung zu finden. Der Betroffene forderte aber von Google, Suchverweise zu dieser Information zu entfernen.

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

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Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Privacy, Suchmaschine

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1 Kommentar zu Google erhält 12.000 Löschanfragen am ersten Tag

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  • Am 2. Juni 2014 um 20:59 von Judas Ischias

    Wie war das mit den Geistern, die man rief und nicht mehr los wird? Was da mit dem Urteil für eine Lawine losgetreten wurde, ist noch nicht mal annähernd absehbar.
    Na ja, solche Leute wie zu Guttenberg, Hoeneß oder Berlusconi werden sich jetzt schon heftig freuen. Von anderem schmierigen Gesindel will ich mal gar nicht reden. Es sei ihnen von Herzen gegönnt.;)

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