Amazon-Kunde muss keinen Schadenersatz wegen schlechter Bewertung leisten

Das hat jetzt das Landgericht Augsburg entschieden. Allerdings wies es die Klage des Händlers nur aufgrund eines Formfehlers ab. Daher wurde der Sachverhalt selbst nicht geklärt. Dies könnte nun in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht geschehen.

In einem Streit um eine negative Bewertung bei Amazon hat das zuständige Landgericht Augsburg die Schadenersatzklage eines Amazon-Marketplace-Händlers abgewiesen, allerdings nur aus formalen Gründen. Laut Richter Rudolf Weigell hat der Anwalt des Klägers einen Beweisantrag zu spät gestellt. Daher verhandelte das Gericht gar nicht erst über die eigentliche Sache, wie die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtet.

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Der Händler hatte den Kunden aus Großaitingen (Kreis Augsburg) Ende April wegen einer am 3. Juli 2013 abgegebenen negativen Bewertung auf insgesamt 70.000 Euro Schadenersatz verklagt. Die Summe ergibt sich ihm zufolge aus rund 40.000 Euro entgangenen Umsätzen aufgrund einer Kontosperrung, seinen Anwaltskosten sowie „weiteren Schäden“ in Höhe von geschätzten 20.000 Euro.

Ausgangspunkt des Streits war ein Fliegenschutzgitter im Wert von 22,51 Euro. Dieses hatte der Kunde Ende Juni 2013 bei dem Amazon-Marketplace-Händler bestellt. Lieferung und Zustellung liefen noch ohne Probleme. Das Zuschneiden des Schutzgitters funktionierte dem Kunden zufolge jedoch nicht wie in der Anleitung beschrieben. Daraufhin nahm er telefonisch Kontakt zu dem Händler auf, um sich zu beschweren. Über den weiteren Verlauf gibt es gegensätzliche Aussagen. Nach Schilderung des Kunden sei der Händler am Telefon „richtig unverschämt“ gewesen und habe keine Hilfe angeboten. Der Händler bestreitet dies und behauptet seinerseits, der Kunde habe einfach nicht begriffen, wie das Schutzgitter anzubringen sei.

Schließlich gab der Käufer auf Amazon seine Bewertung ab, die die Augsburger Allgemeine Zeitung in einem früheren Bericht im Wortlaut zitierte: „Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!“

Der Händler forderte den Kunden daraufhin per Mail auf, die Bewertung zu löschen oder zu ändern. Andernfalls werde er Anzeige erstatten. Diese Drohung nahm der Kunde zum Anlass, den Händler bei Amazon zu melden. Der Onlinehändler sperrte daraufhin dessen Verkäuferkonto mit einem Guthaben von 13.000 Euro.

Nach Erhalt einer Abmahnung samt geforderter Unterlassungserklärung erklärte sich der Käufer schließlich bereit, die Bewertung zu löschen, weigerte sich aber, die geforderten Anwaltskosten in Höhe von 800 Euro zu zahlen. Einem gescheiterten Schlichtungsverfahren folgte im Herbst 2013 schließlich die Schadenersatzklage über 70.000 Euro.

Fraglich in der Sache ist, ob die Bewertung und Beschwerde genau dieses einen Käufers Amazon veranlasst hat, das Verkäuferkonto des Händlers zu sperren. Aufgrund der Abweisung der Klage wegen eines Formfehlers konnte das Landgericht Augsburg hier nicht zur Klärung beitragen.

Der Anwalt des Klägers kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Es spreche aber vieles für den Weg in die nächste Instanz, sagte er der Augsburger Allgemeinen. Dann müsste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.

Themenseiten: Amazon, E-Commerce, Gerichtsurteil

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