Gericht: GCHQ hat illegal überwacht

Das Spezialgericht IPT folgt erstmals einer Beschwerde verschiedener Bürgerrechtsorganisationen. Allerdings erklärte dasselbe Gericht erst im Dezember die derzeitige Zusammenarbeit des britischen Geheimdienstes GCHQ mit der NSA für rechtskonform. Die Beschwerdeführer wollen sich jetzt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

Das Investigatory Powers Tribunal (IPT) hat die Überwachungspraxis des britischen Geheimdienstes GCHQ in den Jahren 2007 bis 2014 für rechtswidrig erklärt. Das Gericht folgte damit erstmals einer Beschwerde von Bürgerrechtsorganisationen, die es zuvor regelmäßig abgewiesen hatte. Das IPT ist unabhängig von der britischen Regierung und das einzige Rechtsorgan, das in Großbritannien Beschwerden über die Geheimdienste behandelt.

Government Communications Headquarters (GCHQ) (Bild: GCHQ)

In der knappen Urteilsbegründung (PDF) heißt es, dass das Ausspähen elektronischer Kommunikation britischer Bürger durch den GCHQ in Zusammenarbeit mit dem US-Auslandsgeheimdienst NSA den Artikeln 8 beziehungsweise 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PDF) widersprach. Diese beziehen sich auf die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Praktische Folgen hat das Urteil allerdings nicht, denn es ist nur eine Präzisierung einer im Dezember ergangenen Entscheidung, in der das IPT dieselbe Überwachungspraxis als heute rechtmäßig erklärte. Dem Spezialgericht zufolge war die frühere Illegalität nur dadurch bedingt, dass die britische Öffentlichkeit keine Kenntnis von bestimmten Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre hatte. Im Laufe des Verfahrens gab die britische Regierung jedoch Einzelheiten dazu preis, wie der Geheimdienst GCHQ angeblich Verstöße gegen das Recht auf Privatsphäre verhindert.

Die Beschwerdeführer sind von dieser spitzfindigen Argumentation alles andere als begeistert. Das Urteil bestätige zwar, dass die illegale flächendeckende Überwachung durch Geheimdienste wie GCHQ und NSA im letzten Jahrzehnt rechtswidrig war, sagte Eric King von der Bürgerrechtsgruppe Privacy International dem Guardian. „Wir dürfen den Behörden nicht erlauben, weiterhin flächendeckende Überwachungsprogramme mit geheimen Interpretationen geheimer Gesetze zu rechtfertigen“, sagte der Bürgerrechtler. Er sieht in der Entscheidung auch eine Rechtfertigung für Whistleblower Edward Snowden, dem die Welt zu Dank verpflichtet sei.

„Aber es muss noch mehr getan werden“, ergänzte King. „Der laufende Datenaustausch von NSA und GCHQ ist heute noch immer legal, weil die Regierung in letzter Minute zuvor geheime ‚Vorkehrungen‘ öffentlich gemacht hat. Das reicht keinesfalls aus, um das verbleibende riesige Schlupfloch im Gesetz zu stopfen.“

Die erfolgreiche Beschwerde ist eine von mehreren, die von Privacy International, Liberty und einer Reihe weiterer Organisationen gegen die GCHQ-Überwachung eingereicht wurden. Auch der Chaos Computer Club klagte im letzten Jahr zusammen mit anderen gegen den britischen Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ).

Die Beschwerdeführer wollen sich weiterhin nicht mit der Überwachungspraxis abfinden. „Wir werden unseren Kampf beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterführen“, kündigte Liberty-Justiziar James Welch an.

Themenseiten: GCHQ, Gerichtsurteil, Kommunikation, Privacy, Secure-IT, Überwachung

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3 Kommentare zu Gericht: GCHQ hat illegal überwacht

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  • Am 10. Februar 2015 um 5:24 von Judas Ischias

    Spionage ist eine der ältesten Aktivitäten auf der Welt.
    Es hat schon immer Vorteile gebracht, mehr zu wissen, als der potentielle Gegner.
    Und daran wird sich nie etwas ändern.

    Deshalb wird es auch immer Geheimdienste geben, und somit Spionage.

    Heutzutage ist eben Wirtschaftsspionage wichtiger denn je und das ausschnüffeln der politischen Gesinnung.

    Und Schlagwörter wie Bekämpfung des Terrorismus und nationale Sicherheit kommen doch immer gut an. ;)

    So etwas versteht doch jeder Bürger und findet es gut. ;)

    Da kann es doch auch ruhig mal „ein bisschen illegal“ sein.

  • Am 9. Februar 2015 um 15:00 von Andrea

    Gut so, dass hier weitergekämpft wird!! Diese Spionage ist und bleibt illegal, sogar gemäß Artikel 17 UN-Zivilpakt! Außerdem kann es keine LEGALE heimliche Spionage geben!!

    Von daher: diese Spionage gehört ein für alle Male per UN-Konvention verboten, abgeschafft und unter strickteste Bestrafung gestellt!!

    Darüber hinaus gehört GB wegen Mittäterschaft aus der EU rausgeschmissen ohne jedes Pardon und ich sage Hallo Schottland in der EU!!

  • Am 7. Februar 2015 um 23:39 von C

    Rechtswidrige Aktionen … welche konkrete Konsequenzen hat das für die Verantwortlichen?

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