FISA-Urteil: NSA darf weiterhin umfassend Daten sammeln

Die massenhafte Sammlung von Telefon-Metadaten von US-Bürgern durch die NSA soll weitere sechs Monate erfolgen. Der Foreign Intelligence Surveillance Court entscheidet damit anders als zuvor ein Berufungsgericht des regulären Gerichtssystems. Bei diesem will nun die Bürgerrechtsorganisation ACLU eine Einstweilige Verfügung beantragen, um die NSA-Datensammlung zu stoppen.

Der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) hat entschieden, dass die NSA weitere sechs Monate flächendeckend die Telefondaten von US-Bürgern sammeln darf. Das Gericht ist für geheimdienstliche Aktivitäten nach dem Überwachungsgesetz FISA zuständig und widersprach mit seinem Urteil einem Berufungsgericht, das die Massenspeicherung von Telefon-Metadaten als illegal einstufte.

NSA-Zentrale in Fort Meade, Maryland, USA (Bild: nsa.gov)NSA-Zentrale in Fort Meade, Maryland, USA (Bild: nsa.gov)

Die Überwachungspraxis wurde erst durch Dokumente bekannt, die Whistleblower Edward Snowden enthüllte. Es archiviert Daten von Mobilfunk- und Festnetzbetreibern dauerhaft und beruft sich auf den umstrittenen Abschnitt 215 des Patriot Act, der der Regierung Zugriff auf Geschäftsaufzeichnungen und „alle handfesten Dinge“ gibt. Dazu gehören einer Präsentationsfolie der NSA zufolge sogar E-Mails, Chats, Fotos und Videos.

Am 1. Juni wurde der USA Freedom Act durch den US-Senat verabschiedet, der Teile des Patriot Act reformiert. Er sieht unter anderem vor, dass Informationen wie Telefonnummern und Anrufdauer bei den Telefongesellschaften verbleiben, die sie dem Auslandsgeheimdienst nur unter bestimmten Umständen weitergeben müssen. Das neue Gesetz räumte dabei jedoch eine Übergangsfrist von sechs Monaten für technische Umstellungen ein.

Allerdings hatte das Berufungsgericht Second Circuit Court of Appeals im Mai entschieden, das Überwachungsprogramm sei nicht durch den Patriot Act gedeckt und damit illegal. Im Freedom Act wiederum gab es weder einen klaren Bezug zu dieser Entscheidung noch eine eigene Autorisierung für die massenhafte Datensammlung auch nur für eine Übergangszeit von sechs Monaten. Nachdem die Obama-Regierung einen Neustart des Programms initiierte, reichte die konservativ-libertäre Interessengruppe FreedomWorks beim FISC eine Klage dagegen ein, da es nach wie vor keine gesetzliche Grundlage dafür gebe.

FISC-Richter Michael W. Mosman wies die Klage jetzt ab und erklärte außerdem die vorhergehende Entscheidung eines Berufungsgerichts für falsch sowie nicht bindend. Es ist bereits das zweite Mal, dass das für FISA-Überwachung zuständige Gericht eine gegensätzliche Entscheidung zum Urteil eines Richters im regulären Gerichtssystem trifft. Über ungelöste Konflikte zwischen den Systemen könnte letztlich der Supreme Court zu entscheiden haben, wenn vorhergehende Berufungswege ausgeschöpft sind.

Das Berufungsgericht Second Circuit Court of Appeals hatte im Mai keine Einstweilige Verfügung gegen die massenhafte Datensammlung der NSA erlassen, da es die gesetzgeberischen Aktivitäten um den Freedom Act abwarten wollte. Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) kündigte nun an, eine solche Verfügung zu beantragen.

„Weder der Gesetzesabschnitt noch die Verfassung erlauben der Regierung, Millionen unschuldiger Menschen einer so intrusiven Überwachung auszusetzen“, zitiert die New York Times ACLU-Anwalt Jameel Jaffer. „Wir werden das Gericht bitten, die Überwachung zu untersagen und die NSA anzuweisen, die bereits gespeicherten Daten zu löschen.“

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3 Kommentare zu FISA-Urteil: NSA darf weiterhin umfassend Daten sammeln

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  • Am 4. Juli 2015 um 0:13 von Rapunzel

    Am Besten sind immer die Kommentare….

  • Am 2. Juli 2015 um 13:09 von C

    Der US-Supreme Court muss ran.

    Wie kann es sein, dass FISC sich über das ordentliche US-Rechts-System hinwegsetzt und dieses – respektvoll – als falsch bezeichnet?
    Insbesondere der Tatsache geschuldet, dass im US-Inland spioniert werden soll, vom US-Auslandsgeheimdienst, der im US-Ausland tätig sein soll…

    Die Rechts-Konstruktion ist unsauber und es bedarf einer grundsätzlichen Klärung. Ansonsten erlangt das FISC Supreme-Court Rechte, die es nicht von der Verfassung her hat. Letztendlich illegal handelt.

  • Am 2. Juli 2015 um 7:29 von interessant

    amerika ist das böse und unsere deutschen politiker, allen voran merkel, deren marionetten. ich bin mir sicher, sie wird trotzdem „wiedergewählt“, weil das deutsche wahlvieh überhaupt nicht weiss, was sie da eigentlich wählen und warum. ich habe mal ein interview gesehen, da haben die eine alte frau gefragt „warum wählen sie…“… antwort „weil er so schön lächelt“. das hat mich richtig aggressiv gemacht, denn solange solche menschen wahlrecht haben, ändert sich auch nichts. wegen solchen sachen und unrealistischen versprechen kam hitler an die macht! es sollte einen wahl-führerschein geben und kein pauschales wahlrecht für jeden schwachkopf.

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