Google drohen in Europa zivilrechtliche Klagen wegen Missbrauchs seiner wettbewerbsbeherrschenden Stellung. Hausfeld und Avisa haben sich zusammengeschlossen und eine Online-Plattform grip.eu geschaffen, um betroffenen Firmen an Google gerichtete Schadenersatzforderungen zu erleichtern. Das berichtet die New York Times.
Hausfeld ist eine internationale Anwaltskanzlei mit Verbindungen zu einigen der Beschwerdeführer, die den Anstoß zum aktuellen EU-Kartellverfahren gegen Google gegeben haben. Avisa versteht sich als Beratungsunternehmen in öffentlichen Angelegenheiten und hat schon einige Beschwerdeführer gegenüber der EU-Kommission für den Wettbewerb vertreten.
Die beiden Plattformanbieter versprechen Klienten Informationen zur vierjährigen Untersuchung von Googles Wettbewerbspraktiken durch die EU. Sollte es zu einer Kartellstrafe gegen Google kommen, würde dies unzweifelhaft als Argument für Schadenersatzklagen verwendet.
Die US-Zeitung zitiert Laurent Geelhand, Managing Partner bei Hausfeld in Brüssel: „Bisher geht es hauptsächlich um die staatliche Durchsetzung. Aber was noch aussteht ist eine Antwort auf die Frage, welche finanziellen Auswirkungen dies auf die Opfer hatte.“ Zur möglichen Höhe von Kompensationen wollte er nichts sagen. Google lehnte gegenüber der New York Times eine Stellungnahme ab.
Google hatte vergangene Woche seine Antwort auf die Vorwürfe der Kommission vorgebracht und dabei den Tenor eingeschlagen, „Qualitätsverbesserungen sind nicht wettbewerbsfeindlich.“ Die Lobbygruppe Icomp mit dem prominentesten Mitglied Microsoft kommentierte prompt: „Der heutige Blogbeitrag Googles ist bedauerlicherweise ein weiterer Versuch, die Aufmerksamkeit von den verheerenden Konsequenzen seiner Bevorzugung eigener Angebote für den Online-Markt abzulenken, in dem die oft gehörten, immer gleichen Argumente gemacht werden.“
Die Wettbewerbshüter bemängeln vor allem fünf Punkte: Google platziere erstens den Preisvergleichsdienst auf den eigenen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch an besonders sichtbarer Stelle, unabhängig von der Relevanz. Dieses Verhalten begann 2008. Der Konzern wende zweitens das Sanktionssystem, das er auf der Grundlage bestimmter Parameter auf andere Preisvergleichsdienste anwendet, nicht auf die eigenen Preisvergleichsdienst an, was dazu führen kann, dass sie auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google auf einem niedrigeren Rang erscheinen. Drittens war Froogle, der erste Preisvergleichsdienst von Google, nicht in den Genuss einer Vorzugsbehandlung gekommen und entwickelte sich schlecht.
Infolge der systematischen Bevorzugung durch Google verzeichneten viertens die beiden Nachfolgedienste, „Google Produktsuche“ und „Google Shopping“, höhere Zuwachsraten, zum Nachteil konkurrierender Preisvergleichsdienste. Und fünftens habe das Verhalten von Google negative Auswirkungen auf Verbraucher und Innovation. Konkurrenten hätten nur einen geringen Anreiz für Innovationen, da sie wüssten, dass der eigene Dienst unabhängig von seiner Qualität weniger sichtbar sein werde als der von Google.
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Die EU-Kommission könnte Google zu einer Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilen. 2014 erzielte der Internetkonzern einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar. Google kann gegen eine Strafe noch gerichtlich vorgehen. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht sonderlich gut sein. Intel wurde 2009 zu einer Rekordstrafe von 1,09 Milliarden Euro verurteilt und hatte dagegen Berufung eingelegt. Letztendlich wurde das Urteil 2014 aber bestätigt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich die beiden Parteien zuvor einigen.
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