Twitter hat in der vergangenen Woche ein Patent zugesprochen bekommen, das ein seinen Dienst nutzendes unbemanntes Flugobjekt – also eine Drohne – beschreibt. Sie würde Fotos und Videos aufnehmen und über das Konto des Besitzers auf Twitter verbreiten. Außerdem könnten Likes, Antworten und Tweets ihre Bewegungen beeinflussen, sodass sie den nach dem Willen des Publikums interessantesten Kamerawinkel findet.
Twitter hat sich gegenüber dem US-Sender CNBC in äußerster Kürze über das jetzt bekannt gewordene Patent geäußert. Der Kommentar lautete: „Ein Wort: Drohnen-Selfies.“
Zu den geschilderten Drohnenfunktionen gehört Live-Video. Twitters zugekaufter Live-Video-Dienst Periscope war im März 2015 an den Start gegangen. Der anfänglichen iOS-App folgte im Mai eine Version für Android. Twitter erwähnt aber auch Telepräsenz und Live-Interviews als mögliche Einsatzgebiete.
Drohnen gelten als zukunftsreiche Technik. Allerdings tut sich zwischen privater und kommerzieller Nutzung zunehmend eine Schere auf, zumal die Nutzung in vielen Ländern erst noch reguliert werden muss. In den USA beispielsweise gilt ab Mitte 2016 eine Zulassungspflicht.
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Nach Schätzung der zuständigen US-Behörde Federal Aviation Administration werden im aktuellen Weihnachtsgeschäft rund 400.000 Drohnen an private Nutzer verkauft werden. Als eine ihrer Hauptaufgaben gilt die Aufnahme von Foto und Video. Vereinzelt ist in den USA schon das Kofferwort „dronie“ für „drone selfie“, also Selbstaufnahme per Drohne, in Gebrauch.
Dem stehen die Interessen von Firmen wie Amazon und Google gegenüber, die Drohnen für die automatische Auslieferung von Warensendungen nutzen wollen. Google glaubt an eine kommerzielle Nutzung schon ab 2017. Amazon zeigte Ende November einen neuen, besonders leichten Prototyp einer Lieferdrohne. Sie stellt Pakete in einem Umkreis von 24 Kilometern zu.
Drohnen sind aber auch für die Landvermessung im Einsatz. Ein aktueller Sony-Prototyp beispielsweise kann 10 Kilo Gewicht transportieren – üblicherweise eine professionelle Fotoausrüstung. Die maximale Flugdauer beträgt zwei Stunden, die Höchstgeschwindigkeit 170 km/h. Entstanden ist die Drohne im Rahmen des Joint Ventures Aerosense mit ZMP.
Die neuen Fluggeräte werden auch bei Fernsehübertragungen eingesetzt. Diese Woche kam es während eines Weltcup-Skirennens zu einem Unfall. Im italiensichen Madonna di Campiglio stürzte eine Drohne auf den Slalom-Kurs ab und verfehlte nur knapp den österreichischen Skirennläufer Marcel Hirscher. Laut der Produktionsfirma seien sehr wahrscheinlich „unerwartete und starke Frequenzstörungen“ dem Absturz des DFC-Copter XR1 vorausgegangen.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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1 Kommentar zu Twitter erhält Patent auf Selfies per Drohne
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Ich hoffe mal, dass sich das Patent ausschließlich auf die Nutzung mit Twitter beschränkt. Ich fürchte allerdings, daß das Patent so allgemein verfasst ist, wie all diese unsäglichen (eigentlich müsste man sie völlig idiotisch nennen) Patente die vom USPTO ausgestellt werden und nur eine Anwendung einer Technologie beinhalten. Erfindungshöhe im eigentlichen Sinne ist gleich Null. Einfach eine Schande was die Amerikaner dem Patentwesen antun. Fast noch schlimmer allerdings finde ich die Tatsache, dass das Europäische Patentamt, obwohl es dergleichen nicht zulassen würde, die Schwachsinnspatente des USPTO anerkennt. Ob wohl das Fotografieren einer Landschaft via Smartphone auch schon patentiert ist?