Die Veranstalter der World Hosting Days haben eine Diskussionsveranstaltung am 16. März angekündigt, an der sich Whistleblower Edward Snowden beteiligt. Zum Thema „Rethinking Privacy After Safe Harbor“ (Privatsphäre neu durchdenken nach Safe Harbor) werden außerdem Thomas Rickert vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) und John Zanni debattieren, der bei Acronis für Cloud und Hosting verantwortlich ist. Sie sollen darüber sprechen, was die veränderte Situation nach dem gekippten Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für die internationale Geschäftswelt bedeutet.
Das Thema vorher anreißen soll eine aufgezeichnete Videobotschaft von Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitalwirtschaft. Ihm ist zugedacht, die Sicht der Europäischen Union zum Datenaustauschabkommen Privacy Shield zu erläutern, den Nachfolger des Safe-Harbor-Abkommens zwischen den EU und den USA.
Die World Hosting Days 2016 (WHD.global) finden vom 15. bis 17. März im Europapark in Rust und damit im selben Zeitraum wie die CeBIT statt. Die Konferenz wendet sich mit ihrem Programm gezielt an die Anbieter von Hosting- und Cloud-Services. Erstmals in diesem Jahr wird dabei mit dem WHD-hackathon ein Wettbewerb für Hacker durchgeführt.
Als einen weiteren besonderen Grund für den Besuch führt Konferenzleiter Soeren von Varchmin die Veranstaltung mit Edward Snowden an, dessen Informationen über die flächendeckende Überwachung durch den US-Auslandsgeheimdienst NSA für viele Veränderungen gesorgt hatten. Safe-Harbor-Nachfolger Privacy Shield ist auch als vertrauensbildende Maßname nach seinen Enthüllungen gedacht. Notwendig wurde eine neue Regelung aber, nachdem der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA Anfang Oktober 2015 einkassiert hatte – mit Konsequenzen für deutsche Unternehmen.
Ende Februar hat die EU-Kommission einen Entwurf des mit den USA geplanten Datenaustauschabkommens Privacy Shield vorgelegt. Das Paket basiert auf einer Einigung von Anfang Februar und umfasst den sogenannten Angemessenheitsbeschluss der Kommission, den schriftlichen Zusicherungen der USA sowie einer Mitteilung der Kommission zu den neuen Garantien für transatlantische Datenübermittlungen.
EU-Justizkommissarin Vera Jourová kommentierte, der EU-US-Datenschutzschild sei eine „solide Regelung, die auf robuster Durchsetzung und Kontrolle basiert, einem besseren Rechtsschutz für den Bürger und erstmals einer schriftlichen Zusicherung unserer amerikanischen Partner zu den Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff der Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit.“ Sie verwies insbesondere auf den Judicial Redress Act – ein Gesetz, das EU-Bürgern das Recht garantiert, den Schutz ihrer Daten vor US-Gerichten einzuklagen.
Der österreichische Jurist Max Schrems hingegen nennt die letzten Änderungen an dem Abkommen „Behübschungen“, wie in einer ersten Reaktion (PDF) steht. Beispielsweise enthalte die Zusicherung der USA sechs Ausnahmen, gestehe also selbst direkt sechs Datenschutzverletzungen ein. Schrems hatte letztlich den Anstoß zu der Neuregelung gegeben, da er eine Klage gegen Facebook einreichte, die ein irisches Gericht an den EuGH weiterleitete. Dieser erklärte dann „Safe Harbor“ für nichtig, weil es Eingriffe amerikanischer Behörden in die Grundrechte von EU-Bürgern zulasse.
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