Die EU-Kommission hat neben einem Entwurf für die Modernisierung des Urheberrechts auch neue Vorschriften für den Telekommunikationsbereich vorgelegt. Sie verschärfen unter anderem die Regeln für sogenannte Over-the-Top-Kommunikationsdienste wie Skype und WhatsApp. Für sie sollen künftig die gleichen Regeln gelten wie für traditionelle Telefonanbieter.
Konkret sollen die Dienste, die herkömmliche Telefonnummern nutzen, auch Notrufnummern und wichtige Sondernummern unterstützen. Aber auch Dienste, die keine Rufnummern verwenden wie beispielsweise WhatsApp, sollen stärker reguliert werden. Sie sollen sicherstellen, dass ihre „Server und Netzwerke sicher sind“, dass Menschen mit Behinderung ihre Dienste ebenfalls nutzen können und dass auch die EU-weite Notrufnummer 112, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit notwendig ist, über sie erreicht werden kann.
Darüber hinaus will die EU erreichen, dass alle EU-Bürger Zugang zu einer „schnellen und zuverlässigen Internetanbindung“ erhalten. Privathaushalten sollen auch auf dem Land Internetanschlüsse mit einer Empfangsgeschwindigkeit von mindestens 100 MBit/s zur Verfügung stehen, die auf Gigabit-Geschwindigkeit aufgerüstet werden können. Letztere sieht die EU bevorzugt für Bereiche „mit besonderer sozioökonomischer Bedeutung“ vor. Dazu zählen Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Verwaltungen sowie Unternehmen, die sich in hohem Maße auf Digitaltechnik stützen.
Im Mobilbereich fordert die EU durchgängige 5G-Anbindungen in alle Stadtgebieten sowie wichtigen Straßen- und Bahnverbindungen, ohne jedoch einen genauen zeitlichen Rahmen zu nennen. Lediglich ein Zwischenziel wird definiert: Bis 2020 soll jeder Mitgliedstaat mindestens eine Großstadt mit 5G-Technik ausgerüstet haben. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten bis 2018 nationale 5G-Ausbaupläne verabschieden.
Neu ist auch die Initiative „WiFi4EU“. Behörden sollen so die Möglichkeit erhalten, in öffentlichen Gebäuden, in deren Umfeld sowie in öffentlichen Parks und Anlagen freie WLAN-Zugänge anzubieten. Anfänglich stehen der Initiative 120 Millionen Euro zur Verfügung. Bis 2020 sollen mindestens 6000 bis 8000 Kommunen von dem Projekt profitieren.
Die EU setzt sich auch für ein Recht auf einen Internet- und Sprachkommunikationszugang zu einem angemessenen Preis ein. Die Mitgliedstaaten sollen Provider entweder zur Schaffung von speziellen Tarifen für Menschen mit geringen Einkünften oder besonderen Anforderungen zwingen oder Gutscheine zur Verfügung stellen.
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Ein weiterer Punkt ist die Stärkung von Verbraucherrechten. Verträge für Telekommunikationsdienste sollen klarer formuliert werden und künftig eine Zusammenfassung mit allen wichtigen Vertragsbestandteilen enthalten. Auch die Bedingungen für Vertragswechsel sollen transparenter werden. Die maximale Laufzeit derartiger Verträge belässt die EU allerdings bei zwei Jahren.
Zumindest indirekt schließt sich die EU der Kritik der Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko) an den Entscheidungen zur Einführung des DSL-Vectoring an. Zwar hatte die EU die Pläne der Bundesregierung zuletzt unter Auflagen genehmigt, sie betont aber nun, dass zumindest mittel- und langfristig alle Internetanbieter auf den Ausbau von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude/Wohnungen von Verbrauchern hinein angewiesen sind. Die DSL-Vectoring-Pläne stärken derzeit jedoch die vorhandenen Anschlüsse auf Basis von Kupferkabeln. Der Verband Breko geht deswegen davon aus, dass die Bundesregierung ihr Ziel, bis 2018 alle Haushalte mit einer Bandbreite von 50 Mbit pro Sekunde zu versorgen, nicht erreichen wird.
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