Brexit: Microsoft erhöht Preise in Großbritannien um bis zu 22 Prozent

Die Änderung betrifft Enterprise-Software und –Clouddienste. Die Erhöhung soll die Preise nach dem Kursverfall des britischen Pfunds an das Niveau in der EU angleichen. Consumer-Produkte sind von der Anpassung ausgenommen.

Microsoft hat eine deutliche Preiserhöhung in Großbritannien angekündigt. Enterprise-Kunden, die in Britischen Pfund zahlen, müssen ab Januar für Softwareprodukte aus Redmond 13 Prozent mehr ausgeben als bisher. Die Preise für die meisten Clouddienste des Unternehmens steigen sogar um 22 Prozent. Microsoft reagiert damit auf den nach dem Brexit-Votum im Juni stark gefallen Wechselkurs des Britischen Pfund.

Flagge von Großbritannien (Bild: Deutsche Messe AG)Kostete ein Pfund unmittelbar vor dem Volksentscheid über den Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Union rund 1,50 Dollar, sind es aktuell nur 1,22 Dollar. Offiziell will Microsoft lediglich sicherstellen, dass seine Produkte in Großbritannien nicht günstiger zu haben sind als in anderen europäischen Ländern.

„Ab dem 1. Januar 2017 erhöhen wir die Pfund-Preise, um die Preise für Enterprise-Software und -Clouddienste innerhalb der EU und der EFTA-Region zu harmonisieren“, teilte Microsoft mit. „Diese Änderungen ähneln der jüngsten Harmonisierung der Preise in Norwegischen Kronen und Schweizer Franken, die wir im April 2016 durchgeführt haben.“

Microsoft betont zudem, dass Wiederverkäufer die Preise für Microsoft-Produkte alleine festlegen. Eine Abrechnung sei innerhalb der EU/EFTA in Euro, Norwegischen Kronen, Schweizer Franken, Schwedischen Kronen, Dänischen Kronen und Britischen Pfund möglich.

Von der Preiserhöhung ausgenommen sind laufende Aufträge im Rahmen von Volumenlizenzverträgen, die einer Preisgarantie unterliegen. „Kunden mit Enterprise-Lizenzen haben beispielsweise eine Preisgarantie für bereits bestellte Enterprise-Software und -Clouddienste und werden während der Laufzeit ihrer Lizenz keine Preiserhöhung erfahren“, so Microsoft weiter. Gleiches gelte auch für laufende Office-365-Abonnements. Bei einer Erweiterung vorhandener Volumenlizenzverträge um neue Produkte werde allerdings die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste herangezogen.

Eine weitere Ausnahme macht Microsoft für Verbraucher. Weder die Preise für Consumer-Software noch Consumer-Clouddienste seien von der Änderung betroffen.

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[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

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