Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Ermittlungsverfahren gegen Facebook sowie dessen Gründer Marc Zuckerberg und andere hochranginge Manager eingeleitet. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde gegenüber der Agentur Reuters. Auslöser ist eine Anzeige der Münchner Anwaltskanzlei Jun Rechtsanwälte wegen Volksverhetzung.
Der Rechtsanwalt Chan-jo Jun hat nach eigenen Angaben (PDF) in den vergangenen zwölf Monaten 438 Inhalte „mit strafrechtlicher Relevanz“ an Facebook und die angezeigten Personen gemeldet. Sie sollen nicht nur den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen, sondern auch der Gewaltdarstellung und der Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Der eigentliche Rechtsverstoß soll darin bestehen, dass Facebook die nach deutschem Recht illegalen Postings nicht nach Kenntnisnahme entfernt und stattdessen weiterhin öffentlich zugänglich gemacht hat.
Facebook wies die Vorwürfe zurück. „Wir werden mögliche Ermittlungen nicht kommentieren, aber wir können sagen, dass die Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren und dass weder Facebook noch seine Mitarbeiter gegen deutsches Recht verstoßen haben“, wird ein Sprecher des Social Network in dem Bericht zitiert.
Die Staatsanwaltschaft in München gehe jedoch von einem Anfangsverdacht aus, heißt es indes in einer Pressemitteilung von Jun Rechtsanwälte. „Sie hält die Taten für verfolgbar und deutsches Recht auch gegenüber Internet-Giganten für anwendbar.“
Jun wirft Facebook vor, mit seinen Versprechen, die fraglichen Inhalte künftig schneller zu löschen, den Bundesjustizminister „über ein Jahr lang“ hingehalten und „an der Nase herumgeführt“ zu haben. Letztlich habe Facebook das alte Löschverfahren beibehalten. „Die Eröffnung des Verfahrens ist der wichtigste Etappensieg, da das letzte Verfahren an dieser Stelle steckengeblieben war. Erstmals besteht auch der politische Wille, gegen Facebook mit Sanktionen vorzugehen“, so Jun weiter.
Eine erste Strafanzeige der Rechtsanwälte Chan-jo Jun und Christian Solmecke war im März gescheitert. Jun zufolge hatte der Hamburger Generalstaatsanwalt die Aufnahme von Ermittlungen gegen Facebook mit der Begründung abgelehnt, deutsches Recht sei nicht anwendbar. „Das sieht man in Bayern anders. Auf Anfrage von Jun an den Bayerischen Justizminister Winfried Bausback ließ dieser erklären, dass die Hamburger Auffassung falsch sei und deutsches Recht auf einzelne Taten durchaus Anwendung findet“, teilte Juns Kanzlei mit.
Die Anzeige richtet sich gegen Facebook Inc in den USA sowie die auch für Deutschland zuständige Niederlassung Facebook Ireland Limited. Weitere Beschuldigte sind neben Mark Zuckerberg COO Sheryl Sandberg, Martin Ott, Managing Director für Nord-, Mittel- und Osteuropa, Gareth Lambe, Chef von Facebook Ireland, Monika Bickert, bei Facebook für Global Policy Management zuständig, Eva-Maria Kirchsieper, Head of Public Policy bei Facebook Deutschland, sowie Tina Kulow, Director für Corporate Communications bei Facebook.
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1 Kommentar zu Hass-Postings: Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Facebook
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Freut mich das hier Privatinitiative gezeigt wird, den bayerische Datenschutzbehörden oder Beauftragte gibt es nicht oder sie sind absolut untätig. Ansonst hört man nur immer von nördlichen Bundesländern das diese sich für den User stark machen.