Eine Klage, die Apple die wettbewerbswidrige Monopolisierung des Markts für iPhone-Apps vorwirft, ist grundsätzlich zulässig. Das hat ein Bundesberufungsgericht der Vereinigten Staaten entschieden und damit das Urteil einer untergeordneten Instanz aufgehoben.
In der Sache selbst ist damit noch nichts entschieden, aber das seit Jahren schwebende Verfahren kann damit in die nächste Runde gehen. Schon 2011 hatte eine Gruppe von Verbrauchern dem iPhone-Hersteller vorgeworfen, mit seinem abgeschotteten App Store gegen das Kartellrecht zu verstoßen, Wettbewerb zu verhindern und für höhere Preise zu sorgen. Apple nutze ein Monopol aus, indem es den Softwareentwicklern einen Anteil von 30 Prozent von den erzielten Verkaufspreisen abnehme und gleichzeitig konkurrierende Angebote verhindere.
Apples Anwälte hatten dagegen argumentiert, eine Klage gegen das Unternehmen sei nicht berechtigt, weil es nicht selbst Anbieter der Apps sei. Es vermiete praktisch nur eine Verkaufsfläche an App-Entwickler – und diese seien die eigentlichen Verkäufer. Der iPhone-Hersteller selbst verkaufe keine Apps an Verbraucher, sondern nur eine Vertriebsdienstleistung an die Entwickler. Diesem Einwand folgte 2013 ein kalifornisches US-Bundesbezirksgericht und wies die Klage ab.
Das dreiköpfige Richtergremium des Berufungsgerichts hingegen akzeptierte das Argument nicht und sah das untergeordnete Gericht im Irrtum. „Apples Analogie ist nicht überzeugend“, ließen die Berufungsrichter jetzt wissen. „In dem uns vorliegenden Fall betreiben die Drittentwickler von iPhone-Apps keine eigenen Stores.“
„Die offensichtliche Lösung besteht darin, dass Apple die Nutzer Anwendungen kaufen lässt, wo immer sie wollen, was den Markt öffnen und zu niedrigeren Preisen verhelfen würde“, zitiert Reuters Mark Rifkin, den Anwalt der Kläger. „Die andere Alternative für Apple ist, den Betroffenen Schadenersatz zu zahlen für die höheren Preise, die sie schon länger entrichten mussten, weil Apple sein Monopol ausgenutzt hat.“
Gegenüber Bloomberg führte Rifkin weiterhin aus, dass Millionen von Verbrauchern der größte Teil von Apples 30-Prozent-Schnitt an den App-Store-Verkäufen zustehe. Die Klage habe zwar noch nicht den Status einer Sammelklage, aber er wolle sie auf die Vertretung aller erweitern, die bis heute Apps für iPhones erworben haben. Da gesetzlich eine punitive Verdreifachung des Schadenersatzes bei kartellrechtlichen Verstößen verankert sei, könnte eine Schadenersatzzahlung von mehreren hundert Millionen Dollar verhängt werden.
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4 Kommentare zu US-Gericht: iPhone-Nutzer können Apple wegen App-Store-Monopol verklagen
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Tja, warten wir ab was noch passieren wird.
Oha, wer hätte das gedacht?
Ein Bundesberufungsgericht bestätigt, mehr oder weniger, durch Aufhebung des vorherigen Urteils und durch zulassen einer Klage gegen Apple, dass Apple ein „Monopolverbrecher“ ist.
Das wurde hier ja schon von einigen Leuten immer wieder mal geschrieben, dass es ein ausnutzen von Marktmacht ist, (Marktdominanz, marktbeherrschende Stellung, und was es sonst noch für umschreibende Worte dafür gibt), was Apple in etlichen Dingen da betreibt.
Dies wurde von den gewissen Hardcore-Applern zwar immer wieder bestritten, aber dies mal kommen auch die nicht aus dieser Nummer raus.;-)
Jetzt würde mich doch sehr interessieren, was für merkwürdige Argumente in Kürze zu lesen sein werden.
Ein paar Kreuzzügler für Apple wetzen doch jetzt bestimmt schon die Messer.;-)
Tja – wohin geht der Weg?
Konkurrenz wäre schön und auch gebrauchte aber nun nicht mehr benötigte Apps zu verkaufen, auch.
Nur selber kaufen würde ich immer im App-Store, weil ich mich da relativ sicher fühle. Die Apps werden kontrolliert und können im Normalfall auch ausgeführt werden.
Da darf Apple ruhig ein wenig Geld für nehmen – denn es steckt eine Leistung dahinter.
Christian
Jetzt kommts aber knüppeldick !