Die Europäische Kommission beharrt darauf, dass Irland von Apple Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Milliarden Dollar zurückfordert. Da sich das Land jedoch seit mehr als einem Jahr weigert, das Geld einzutreiben, hat die Kommission nun Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht.
Mit Beschluss vom 30. August 2016 hatte die EU-Kommission festgestellt, dass die Apple gewährten Steuervorteile als unrechtmäßige staatliche Beihilfen einzustufen sind. Apple habe wesentlich weniger Steuern bezahlen müssen als andere Unternehmen, was ein Wettbewerbsvorteil für den iPhone-Hersteller sei. Die in den EU-Beihilfevorschriften vorgesehene Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfen habe das Ziel, die geschaffene „Wettbewerbsverfälschung zu beseitigen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission.
„Irland muss bis zu 13 Milliarden Euro an unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen von Apple zurückfordern. Mehr als ein Jahr nach Annahme dieses Kommissionsbeschlusses hat Irland die Mittel nicht einmal teilweise zurückgefordert“, kritisierte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Wir verstehen natürlich, dass die Rückforderung in bestimmten Fällen komplexer sein kann als in anderen, und wir sind stets zur Unterstützung bereit. Die Mitgliedstaaten müssen aber ausreichende Fortschritte in Richtung auf die Wiederherstellung des Wettbewerbs erzielen. Deshalb haben wir heute beschlossen, Irland wegen Nichtumsetzung unseres Beschlusses an den Gerichtshof zu verweisen.“
Eigentlich hätte Irland den Beschluss der EU innerhalb von vier Monaten umsetzen müssen, also bis einschließlich 3. Januar 2017. Die Rückzahlung soll generell so schnell wie möglich erfolgen, da das unrechtmäßig unterstützte Unternehmen bis zur Rückzahlung die Vorteile der Beihilfe weiterhin genießt.
Auch nach mehr als einem Jahr habe Irland noch keinen Zeitplan für die Nachforderung vorgelegt, ergänzte die Kommission. Auch die Berechnung der genauen Höhe des unrechtmäßigen Steuervorteils sei noch nicht abgeschlossen. Diese Arbeiten wolle Irland nach eigenen Angaben frühestens im März 2018 fertigstellen.
Die EU-Kommission betont zudem, dass die von Irland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eingelegten Rechtsmittel gegen den Rückzahlungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung haben. Das Land müsse die Beihilfen trotzdem zurückfordern. Es sei lediglich möglich, den Betrag bis zum Abschluss des EU-Gerichtsverfahrens auf einem Treuhandkonto zu deponieren.
Die Klage erfolgt auf Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Allerdings häuften sich zuletzt die Fälle, in denen Mitgliedstaaten Urteile des Gerichtshofs nicht umgesetzt haben. Sollte Irland diesem Beispiel folgen, kann die EU-Kommission beim Gerichtshof die Verhängung von Geldbußen beantragen.
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