Google hat die Kartellklage, die das US-Justizministerium gestern gegen den Internetkonzern eingereicht hat, als unbegründet zurückgewiesen. Das Department of Justice (DoJ) wirft Google vor, ein illegales Monopol für Online-Suchdienste und zugehörige Werbedienste zu unterhalten und Mitbewerber vom Markt auszuschließen.
„Im August 2019 begann Google, zivile Ermittlungsanfragen vom US-Justizministerium und einer Gruppe von Generalstaatsanwälten zu erhalten, die Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit ihren früheren kartellrechtlichen Untersuchungen und bestimmten Aspekten von Googles Geschäftstätigkeit anforderten“, heißt es in einer gestern veröffentlichten Börsenpflichtmeldung von Google. „Am 20. Oktober 2020 reichte das DoJ zusammen mit elf Generalstaatsanwälten beim United States District Court for the District of Columbia eine Kartellbeschwerde gegen Google ein, in der behauptet wurde, dass Google gegen die US-Kartellgesetze in Bezug auf Suche und Suchwerbung verstoßen habe. Google ist der Ansicht, dass diese Beschwerde unbegründet ist und wird sich energisch verteidigen.“
Konkret werfen die Kläger Google vor, gegen Absatz 2 des US-Kartellgesetzes Sherman Act zu verstoßen. Dieses Gesetz wird allerdings nur sehr selten herangezogen, um auf Monopolvorwürfe zu reagieren. Der letzte große Fall richtete sich im Jahr 1998 gegen den Softwarekonzern Microsoft.
In der Klageschrift wird Google als „Zugangspunkt“ zum Internet beschrieben. Außerdem wird das Unternehmen für seine Entwicklung von einer kleinen Suchmaschine zum Technologieriesen gelobt. Es wird aber auch beschuldigt, andere Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen zu haben. Zudem soll Google mit illegalen Vereinbarungen beispielsweise andere Suchmaschinen von seinem Mobilbetriebssystem Android ausgeschlossen haben. Google erzwinge die Vorinstallation seiner Suchanwendungen auf mobilen Geräten, die zudem unabhängig von den Vorlieben der Verbraucher nicht gelöscht werden könnten.
Die Ermittler beziehen das Suchmonopol auch auf Apple. Mit dem iPhone-Hersteller soll Google ebenfalls langjährige Vereinbarungen unterzeichnet haben, die Google „de facto“ zur exklusiven Suchoption im Browser Safari machen sollen.
Laut Department of Justice steht der Fall noch am Anfang. Es würden keine Maßnahmen ausgeschlossen, um mehr als ein Jahrzehnt des wettbewerbsschädlichen Verhaltens seitens Google zu beenden. „Wir arbeiten unermüdlich daran, wettbewerbswidrige Praktiken zu erkennen und zu unterbinden“, kommentierte ein Vertreter des DoJ. „Wir freuen uns darauf, unseren Fall vor Gericht zu präsentieren.“
Kartellklagen sind für Google kein Neuland. Die Europäische Kommission schloss zwei Verfahren gegen Google, bei denen es unter anderem um die Voreinstellung der eigenen Suchdienste in Android ging, mit Geldstrafen in Milliardenhöhe ab. Über Googles Beschwerden wurde bisher noch nicht entschieden.
Anleger scheint die Klageerhebung in den USA nicht zu beunruhigen. Den gestrigen Handelstag schloss die Google-Aktie mit einem Plus von 1,4 Prozent ab.
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