EU legt Anhörungstermin im Microsoft-Kartellverfahren fest

Der Softwareanbieter kann seine Argumente vom 3. bis 5. Juni vortragen. Die mündliche Anhörung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In ihrer Eigenschaft als dritte Parteien dürfen Opera, Google und Mozilla teilnehmen.

Wie das Wall Street Journal berichtet, hat die Europäische Kommission den Termin für die Anhörung im Kartellverfahren gegen Microsoft festgelegt. Demnach kann der Softwareanbieter seine Ende April eingereichte schriftliche Stellungnahme den Wettbewerbshütern vom 3. bis 5. Juni darlegen.

Laut Kommissionssprecher Jonathan Todd findet das Treffen mit Microsoft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die als dritte Parteien zugelassenen Organisationen oder Unternehmen, darunter Google, Opera Software und die Mozilla Foundation, dürfen an der Anhörung teilnehmen.

Die europäischen Wettbewerbshüter werfen Microsoft vor, durch die Bündelung des Internet Explorer mit dem Windows-Betriebssystem den freien Browsermarkt zu behindern. Das Kartellverfahren geht auf eine Beschwerde von Opera zurück. Als Reaktion hat Microsoft eine Funktion zum Abschalten des Browsers in Windows 7 integriert. Opera fordert aber eine Wahlmöglichkeit vor der Installation des Betriebssystems.

Themenseiten: Browser, Business, Internet Explorer, Microsoft

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