220.000-Dollar-Urteil: Tauschbörsennutzerin geht in Berufung

Prozesskosten sollen teilweise durch Spenden abgedeckt werden

Die am vergangenen Donnerstag im ersten Prozess um Musikpiraterie zu einer hohen Geldstrafe verurteilte Tauschbörsennutzerin Jammie Thomas will in Berufung gehen. Das gab die 30-Jährige am Montag auf ihrer Myspace-Seite bekannt.

Durch die Berufungsverhandlung will die alleinerziehende Mutter aus Minnesota der Strafzahlung von 220.000 Dollar entgehen, die sie wegen der Verbreitung von 24 Musiktiteln über die Tauschbörse Kazaa an die US-Musikindustrie (Recording Industry Association of America, RIAA) leisten muss. Thomas und ihr Anwalt Brian Toder stellen eine Belehrung der Geschworenen durch den vorsitzenden Richter in Frage. Dieser hatte die Rechtslaien vor der Entscheidung darauf hingewiesen, dass allein die Bereitstellung von Liedern im Internet das Urheberecht der Plattenfirmen verletze – ein Download müsse dafür nicht stattfinden. Diese Auffassung war in ähnlichen Fällen jedoch immer umstritten.

„Jeder von der RIAA angestrengte Rechtsfall basierte bisher auf dieser Bereitstellungs-Theorie“, schreibt Thomas auf ihrer Myspace-Seite. „Wenn wir die Berufungsverhandlung für uns entscheiden können, müssen [die Plattenfirmen] beweisen, dass eine der Dateien tatsächlich verteilt wurde.“

Eine eigens eingerichtete Website ruft mittlerweile zu Spenden für Thomas auf, die über ein Jahresgehalt von 36.000 Dollar verfügt. Das Geld gehe direkt auf ein von ihrem Anwalt eingerichtetes Treuhandkonto und werde zur Zahlung der Prozesskosten verwendet, heißt es dort.

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