Der US-Bezirksrichter Michael Davis hat mögliche Fehler in seinem Urteil gegen die Tauschbörsennutzerin Jammie Thomas eingeräumt. Davis stellt mittlerweile in Frage, ob die reine Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material bereits einen Gesetzesverstoß darstellt.
Seine Bedenken stützt der Richter darauf, dass ein anderer Fall, den die Record Industry Association of America (RIAA) als Referenz im Rechtsstreit gegen Thomas angeführt hatte, derzeit neu verhandelt wird. Zusätzlich äußerten auch andere Richter Bedenken, ob die reine Bereitstellung von geschützter Musik für einen Urheberechtsverstoß ausreichend sei. Der New Yorker Bezirksrichter Kenneth Karas hatte Anfang April ein Verfahren gegen einen anderen Tauschbörsennutzer genau aus diesem Grunde abgelehnt.
Bezirksrichter Davis reagierte mit der Prüfung einer Wiederaufnahme des Verfahrens auf einen Antrag der Beklagten vom Oktober 2007. Im ursprünglichen Prozess hatte Davis zugunsten des US-Musikverbandes entschieden und Thomas zu einer Geldstrafe von 222.000 Dollar verurteilt. Eine mündliche Anhörung für die Wiederaufnahme des Verfahrens setzte der Richter für den 1. Juli an.
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