RIAA gibt Massenklagen gegen Tauschbörsennutzer auf

Nur noch chronische Musikpiraten sollen rechtlich belangt werden

Die Record Industry Association of America (RIAA) hat angekündigt, künftig keine Massenklagen mehr gegen Tauschbörsennutzer anzustrengen. Wie das Wall Street Journal berichtet, will der Verband nur noch gegen chronische Musikpiraten vorgehen. Eine der Musikindustrie nahestehende Quelle teilte mit, dass „Nutzer, die monatlich 5000 oder 6000 Songs herunterladen“, weiterhin juristisch belangt würden.

Statt auf Massenklagen setzt die RIAA nun auf eine enge Zusammenarbeit mit den Internet-Service-Providern (ISP). Sie sollen von der RIAA Informationen über Tauschbörsennutzer erhalten, ihre Kunden per E-Mail über den Verdacht informieren und im Wiederholungsfall die Internetnutzung einschränken.

Seit Anfang 2003 hat die RIAA in den USA rund 35.000 Verfahren gegen Tauschbörsennutzer eingeleitet und den größten Teil davon außergerichtlich beigelegt. Besondere Aufmerksamkeit kam der Klage gegen Jammie Thomas zu, die zwischenzeitlich zur Zahlung von 220.000 Dollar Schadenersatz für die Bereitstellung von 24 Songs verurteilt worden war. Im September hatte der Richter seine Entscheidung jedoch revidiert und erklärt, dass das Bereitstellen von Liedern in einer Tauschbörse kein ausreichender Nachweis für eine Urheberrechtsverletzung sei.

Themenseiten: Internet, Tauschbörse, Telekommunikation, Urheberrecht

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1 Kommentar zu RIAA gibt Massenklagen gegen Tauschbörsennutzer auf

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  • Am 20. Dezember 2008 um 17:48 von Tiefsehfisch

    Tauchbörsennutzer
    Ein schönes Wort

    Danke – behoben. Die Redaktion

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