Frankreich: Gesetz zu Internetsperren für Raubkopierer verabschiedet

Die mit der Umsetzung betraute Behörde soll im November ihre Arbeit aufnehmen. Erste Verwarnungen will sie Anfang 2010 verschicken. Im ersten Anlauf war das Gesetz vom französischen Verfassungsgericht abgelehnt worden.

In Frankreich haben jetzt sowohl der Senat als auch die Abgeordnetenkammer dem umstrittenen Gesetzentwurf zu Internetsperren für Raubkopierer zugestimmt. Die Regierung möchte das unter der Abkürzung „Hadopi“ bekannt gewordene Gesetz jetzt so schnell wie möglich umsetzen. Laut einem Bericht von ZDNet Frankreich soll dies bis November dieses Jahres geschehen. Die ersten Verwarnungen will die noch einzurichtende Behörde Anfang 2010 verschicken.

Das von der ehemaligen Ministerin für Kultur und Kommunikation, Christine Albanel, eingebrachte Gesetz war im Mai nach Turbulenzen von der Nationalversammlung im zweiten Anlauf abgesegnet worden, dann aber überraschend vom Conseil Constitutionnel, dem französischen Verfassungsgericht, im Wesentlichen abgelehnt worden. Das Conseil Constitutionnel bemängelte insbesondere, dass die geplante Sperrung des Internetzugangs durch eine Behörde ohne gerichtliche Entscheidung gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstoße, der die freie Meinungsäußerung und die freie Kommunikation fordert.

Albanel ließ sich dadurch jedoch nicht beirren. Sie erklärte, man werde den Gesetzestext „vervollständigen“ und am „Kampf für das Urheberrecht“ festhalten. Die Ministerin hatte den in der französischen Öffentlichkeit heftig diskutierten Gesetzentwurf wiederholt mit dem Argument verteidigt, es gehe weniger um die Einschränkung der Freiheit als vielmehr um die erzieherische Wirkung. Sie versicherte, dass nur völlig unbelehrbare Raubkopierer eine befristete Internetsperre riskierten. Die Umsetzung bleibt jetzt jedoch ihrem Nachfolger Frédéric Mitterrand überlassen. Der Neffe des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Francois Mitterand ist seit Ende Juni Minister für Kultur und Kommunikation.

Unklar war von Anfang an, wie eine Sperre technisch durchgesetzt werden soll – etwa wenn sich mehrere Personen einen Internetzugang teilen, wie es in Firmen oder Bildungseinrichtungen üblich ist. Außerdem waren Zweifel geäußert worden, ob sich das Gesetz und die damit geschaffene Behörde auf lange Sicht aufrechterhalten lassen, da Anfang Mai das Europäische Parlament entschieden hatte, dass ein Internetanschluss nicht ohne gültiges Gerichtsurteil gesperrt werden darf.

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