RealNetworks geht gegen Verkaufsverbot von RealDVD vor

Die einstweilige Verfügung beruht nach Ansicht des Unternehmens auf falschen Rechtsmaßstäben. Das Gericht hat angeblich nicht die Interessen der Filmindustrie und der Öffentlichkeit gegeneinander abgewogen. Mit der Software lassen sich geschützte DVD kopieren.

RealNetworks hat Berufung gegen eine einstweilige Verfügung des US-Bezirksgerichts in San Francisco eingelegt, die dem Unternehmen den Verkauf seiner DVD-Kopiersoftware RealDVD verbietet. Richterin Marilyn Patel hatte im August auf eine Klage der Motion Picture Association of America (MPAA) hin entschieden, dass das Programm gegen amerikanisches Urheberrecht verstößt.

In der Berufung macht RealNetworks geltend, dass die Richterin falsche gesetzliche Maßstäbe angelegt hätte. RealDVD füge den großen amerikanischen Filmstudios keine irreparablen Verluste zu. Die damalige Entscheidung berücksichtige außerdem nicht das öffentliche Interesse, es gäbe auch keine Güterabwägung.

„Die einstweilige Verfügung muss zurückgezogen werden, weil der District Court seinen Ermessensfreiheit missbraucht und seine Entscheidung auf falsche oder auf offensichtlich falsche Maßstäbe gegründet hat“, heißt es im Berufungsantrag von RealNetworks.

Im vergangenen Herbst hatte die MPAA RealNetworks beschuldigt, mit dem Verkauf von RealDVD gegen den Digital Millennium Copyright Act (DCMA) verstoßen und Verträge verletzt zu haben. Die großen Filmstudios sehen RealDVD als „Piraten-Tool“ und wollen ihre Filme dagegen schützen. Von der MPAA gab es bislang keine Stellungnahme zu der Berufung.

Die Entscheidung betrifft nicht nur die 30 Dollar (21 Euro) teure Software RealDVD, sondern auch den Prototyp von „Facet„, einem DVD-Player, mit dem man geschützte DVDs kopieren kann. Facet speichert die Kopien auf einer eingebauten Festplatte.

Themenseiten: Kopierschutz, RealNetworks, Software, Urheberrecht

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