Ein Gericht in der spanischen Hauptstadt Madrid hat eine Urheberrechtsklage des Fernsehsenders Telecinco gegen Google abgewiesen. Der Sender wollte Google dafür haftbar machen, dass auf dessen Videoportal Youtube Videos veröffentlicht werden, die Telecincos Urheberrechte verletzen.
Nach Ansicht der Richter steht jedoch der Rechteinhaber in der Verantwortung, geschützte Inhalte zu identifizieren und der Google-Tochter zu melden. In seiner Entscheidung verweist das Gericht auch auf die von Youtube bereitgestellten Löschwerkzeuge für Rechteinhaber. Es sei ihre und nicht Youtubes Aufgabe, gegen Inhalte vorzugehen, die das Urheberrecht verletzten.
In einem Blogeintrag nannte Google das Urteil einen „klaren Sieg für das Internet“. Damit sei europäisches Recht bestätigt worden. Die Rechteinhaber seien am besten in der Lage, festzustellen, ob etwas gegen das Urheberrecht verstoße. Youtubes Aufgabe sei es, nach Erhalt einer Beschwerde die fraglichen Inhalte zu entfernen.
Das Unternehmen wies besonders auf seine Content-ID-Technologie hin, die es Anbietern von Inhalten ermöglicht, Youtube auf urheberrechtlich geschütztes Material hinzuweisen. Rechteinhaber könnten festlegen, ob die Inhalte gesperrt oder Werbung dazu geschaltet werden solle, um Umsätze zu generieren. Es sei auch möglich, lediglich die Zahl der Aufrufe zu dokumentieren. Laut Google nutzen mehr als 1000 Anbieter in Europa Content ID.
Anfang des Monats hatte ein Gericht in Hamburg in einem ähnlichen Fall gegen Google geurteilt. Im Juni entschied ein US-Gericht im Rechtsstreit mit Viacom jedoch zugunsten des Internetkonzerns und bestätigte, dass Youtube unter dem Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DCMA) steht. Viacom kündigte damals an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Google will seinerseits gegen die Entscheidung der Hamburger Richter vorgehen.
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