Gericht weist Berufungsklage der Winklevoss-Zwillinge gegen Facebook ab

Damit bleibt der 2008 geschlossene Vergleich mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg über 65 Millionen Dollar bestehen. Die Brüder wollen aber weiter um eine höhere Abfindung kämpfen. Sie werfen Zuckerberg vor, ihre Idee für ein Social Network gestohlen zu haben.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg (Bild: CNET)
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg (Bild: CNET)

Ein US-Berufungsgericht hat die Klage der Zwillingsbrüder Cameron und Tyler Winklevoss gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg abgewiesen. Sie sollen nach Ansicht des Gerichts ihren 65-Millionen-Dollar-Vergleich mit dem Unternehmen von 2008 akzeptieren und keine weiteren Forderungen stellen. Die Zwillingsbrüder wollen dennoch gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

„Die Winklevoss-Brüder sind nicht die ersten, die von einem Wettbewerber geschlagen wurden und dann auf dem Klageweg erreichen wollen, was sie auf dem freien Markt nicht bekommen konnten“, schreibt der Vorsitzende Richter Alex Kozinski in der Urteilsbegründung (PDF). „Die Gerichte hätten dem zugestimmt, wenn die Winklevoss-Brüder nicht den Streit beigelegt und auf alle Ansprüche gegen Facebook verzichtet hätten. Aus irgendeinem Grund wollen sie jetzt aus dem Vergleich heraus. Wie schon das Bezirksgericht sehen wir aber keine rechtliche Grundlage, auf der wir ihnen das erlauben können. Es gibt einen Punkt, an dem die Forderungen enden müssen. Dieser Punkt ist jetzt erreicht.“

Facebook-Anwalt Colin Stretch sagte zu dem Urteil: „Wir begrüßen die gründliche Behandlung des vorliegenden Falles durch das Gericht des Neunten Bezirks und freuen uns, dass es zu Gunsten von Facebook entschieden hat.“

Jerome Falk, Anwalt der Winklevoss-Brüder, kündigte über Twitter weitere rechtliche Schritte an. „Die Richter des Neunten Bezirks haben die Bestätigung des Vergleichs durch das Bezirksgericht aufrechterhalten. Das ist trotz der Einwände meiner Mandanten geschehen, dass dieser Vergleich gegen das bundesstaatliche Wertpapiergesetz verstößt. Bei allem Respekt kann ich mich nicht der Meinung des Gerichts anschließen. Meine Kollegen und ich werden deshalb in den nächsten 15 Tagen eine Petition für eine erneute Anhörung durch das gesamte Berufungsgericht (En banc) einreichen.“

In dem 2008 geschlossenen Vergleich hatten die Winklevoss-Zwillinge zusammen mit ihrem Partner Divya Narendra eine Abfindung im Wert von 65 Millionen Dollar akzeptiert. Im Gegenzug sollten sie ihre Klage gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg fallen lassen. Sie verzichteten auch auf alle weiteren Ansprüche. Der Vorwurf in dem Prozess von 2008 lautete, dass Zuckerberg die Idee für ein Soziales Netz namens ConnectU gestohlen und als „The Face Book“ umgesetzt haben soll.

Später hatten die Winklevoss-Brüder und Narendra behauptet, dass der Vergleich von 2008 nicht gültig sei, weil Facebook seinen Wert nicht genau angegeben habe. Das Unternehmen wird heute auf mehr als 50 Milliarden Dollar (35 Milliarden Euro) geschätzt. Der Anteil an Facebook, so wie er in dem Vergleich vor drei Jahren definiert wurde, wäre heute mehr als 160 Millionen Dollar wert.

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