Datenschützer verklagen FTC wegen Googles neuer Richtlinien

Sie wollen die Behörde so zwingen, gegen die angekündigten Datenschutzänderungen vorzugehen. Googles Vorstoß verletzt angeblich einen 2011 mit der FTC geschlossenen Vergleich. Der Suchanbieter hält die Vorwürfe für unbegründet.

Das Electronic Privacy Information Center (EPIC) hat eine Klage gegen die Federal Trade Commission (FTC) eingereicht. Damit versuchen die Datenschützer, die US-Handelsbehörde dazu zu zwingen, gegen Googles neue Privatsphäreregeln vorzugehen.

Neue Privatsphäreregeln von Google

In seiner Klage (PDF) fordert EPIC eine einstweilige Verfügung gegen die Neufassung, die am 1. März in Kraft treten soll. Der Suchanbieter hatte vergangenen Monat angekündigt, seine bisher 60 unterschiedlichen Datenschutzerklärungen zu einer zusammenzufassen. Gleichzeitig nimmt er sich ausdrücklich heraus, persönliche Informationen auch über seine verschiedenen Produkte und Dienste hinweg zu kombinieren.

EPIC zufolge verstößt Google mit der Neuregelung gegen eine Vereinbarung, die es Ende März 2011 mit der Behörde geschlossen hatte. Damals verpflichtete es sich zur Einführung umfassender Datenschutzmaßnahmen. Nach dem Start von Buzz hatten Anwender und Datenschützer kritisiert, dass Google-Mail-Kontakte von Nutzern automatisch in ihren öffentlichen Buzz-Profilen angezeigt wurden.

Google einigte sich mit der FTC darauf, verständliche Datenschutzregeln zu formulieren und in den nächsten 20 Jahren regelmäßige Überprüfungen durch Dritte zuzulassen. „Googles Ankündigung, seine Geschäftspraxis zu ändern, wird Werbetreibenden Zugriff auf persönliche Informationen geben, die für sie bisher nicht verfügbar waren“, heißt es in EPICs Klage. Die FTC habe es versäumt, Google davon abzuhalten, die Änderungen durchzuführen – „und bringt damit die Privatsphäre von hunderten Millionen Internetnutzern in Gefahr“.

Der Suchanbieter konterte, EPIC fehlinterpretiere die Lage. „Wir nehmen Privatsphäre sehr ernst. Wir sind bereit, uns auf konstruktive Gespräche über unsere aktualisierten Datenschutzregeln einzulassen, aber EPIC liegt falsch, was die Fakten und das Gesetz angeht“, erklärte ein Sprecher. Was bisher privat gewesen sei, bleibe privat. „Wir verändern nicht, mit wem Informationen außerhalb von Google geteilt werden.“ Zudem habe der Suchanbieter den „teuersten und umfassendsten Benachrichtigungsversuch der Unternehmensgeschichte unternommen, um sicherzustellen, dass Nutzer viele Möglichkeiten und reichlich Zeit haben, sich über die Änderungen zum Datenschutz zu informieren.“

Es ist nicht das erste Mal, dass EPIC gegen Google vorgeht: Schon kurz nach der Ankündigung von Google Mail Anfang April 2004 hatten die Datenschützer den Dienst als „kriminell“ bezeichnet. Er verstoße gegen Paragraf 631 des kalifornischen Strafgesetzes, der das Abhören von vertraulichen Informationen verbietet. Konkret ging es darum, dass Google kontextuelle Werbung anzeigte, die auf dem Inhalt der jeweiligen E-Mails basierte.

Auch in Europa ist Google mit Gegenwind konfrontiert: Die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU hat den Suchanbieter angewiesen, die für 1. März angekündigte Einführung seiner neuen Datenschutzregeln vorerst auszusetzen. Zunächst müsse geklärt werden, ob sie die persönlichen Informationen von Nutzern ausreichend schützen. Das Gremium berät die EU in Datenschutzfragen.

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