Berufungsverfahren gegen Pirate-Bay-Gründer gestartet

Die Anklage hat offenbar neue Beweise für die Schuld der vier Schweden. Diese erhoffen sich zumindest eine Minderung ihrer Strafen. Bis zum 15. Oktober wird ein Urteil erwartet.

In Stockholm hat das Berufungsverfahren gegen die Gründer der Torrent-Site The Pirate Bay begonnen. Ein Urteil wird bis zum 15. Oktober erwartet.

Der Tageszeitung Svenska Dagbladet (SvD) zufolge stützt sich die Anklage auf E-Mails, die angeblich die Schuld von Peter Sunde Kolmisoppi, Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg und Carl Lundström beweisen.

„Wir sind vom Anti-Piraterie-Büro umzingelt. Sollen wir die Site schließen oder eine Gefängnisstrafe riskieren?“, soll Lundström geschrieben haben. Zudem habe er Svartholm Warg und Neij vorgeschlagen, die Server der Torrent-Site in ein anderes Land zu verlegen, schreibt SvD.

Die Angeklagten erhoffen sich einen Freispruch oder zumindest Strafminderung. Die Kläger – vor allem Film- und Musikindustrie – fordern höhere Strafen.

In erster Instanz waren die vier Schweden im April 2009 zu jeweils einem Jahr Haft verurteilt worden. Zudem sollten sie 2,7 Millionen Euro Strafe zahlen. Das Urteil galt als richtungweisend für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet.

The Pirate Bay ist zwar weiterhin online, wird aber weniger genutzt als zuvor. Nach eigenen Angaben hat die Site 4,6 Millionen registrierte Nutzer. Zu ihren Spitzenzeiten waren es 23 Millionen. Es gab mehrere Versuche, den Torrent-Tracker zu verkaufen – manche stellten sich im Nachhinein als Gerücht heraus.

Die Pirate-Bay-Gründer Peter Sunde, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg (von links; Bild: Pontus Alexander/Fabian Landgren).
Die Pirate-Bay-Gründer Peter Sunde, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg (von links; Bild: Pontus Alexander/Fabian Landgren).

Themenseiten: Gerichtsurteil, Pirate Bay, Telekommunikation, Urheberrecht

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